[583] Musiker, Diejenigen, welche die Musik als ihre Hauptbeschäftigung betrachten; treiben sie dieselbe als eigentliche freie Kunst (Tonkunst), so nennt man sie im höheren Sinne Tonkünstler. Diese sind entweder Componisten, in so fern sie anordnen, od. musikalische Darsteller (Musikdirectoren, Virtuosen, Ripienisten), welche die Anordnung im Einzelnen ausführen. Die gewöhnlichen M., welche es nicht zur Virtuosität auf irgend einem Instrumente gebracht haben, od. die Musik als Handwerk u. um des Erwerbs willen treiben, werden Musikanten genannt, u. es gab früher förmliche Musikantenzünfte. Die erste Spur davon findet man unter Karl III. von Frankreich. Im 14. Jahrh. kamen sie durch das sogenannte Spielgrafenamt nach Deutschland. Der Spielgraf, welcher in Wien residirte, ernannte für das übrige Deutschland seine Pfeiferkönige, zünftige Musikanten, welche für die öffentlichen Musiken zu Tanz etc. sorgten u. Andere zu Musikanten bilden durften. Stadt- u. Amtsmusikanten, Stadt- u. Kunstpfeifer sind in den meisten deutschen Städten diejenigen M., welche das Privilegium haben, Lehrbursche aufzunehmen u. diese nach bestandener Lehrzeit loszusprechen, bei Feierlichkeiten, Tanz etc. die Musik zu besorgen u. das Verbietungsrecht gegen andere Musiker in dem ihnen angewiesenen Sprengel auszuüben. Sie besorgen dagegen bei städtischen Feierlichkeiten die Musik unentgeldlich, blasen an gewissen Tagen vom Rathhaus od. von den Kirchthürmen Choräle od. andere Musik u. wirken bei der Kirchenmusik mit. Gewöhnlich genießen sie auch wohl kleine Besoldungen an Holz u. Getreide. Die neuere[583] Zeit, hat auch hierin in vielen Städten wesentliche Änderungen hervorgebracht u. statt des Zunftmäßigen die freie Kunst eintreten lassen. In neuerer Zeit unterscheidet man in größern Städten noch den Musikus, welcher in der Mitte zwischen dem wissenschaftlich gebildeten M. u. dem blos auf den Tanzsälen der Dörfer, auf Messen u. Jahrmärkten spielenden Musikanten steht.