Simmern

[112] Simmern, 1) sonst kurpfälzisches Fürstenthum, im Oberrheinischen Kreise u. von Trier, Mainz u. Sponheim begrenzt, auf dem Hundsrück, fiel 1801 an Frankreich u. 1815 an Preußen, wo es jetzt unter[112] die Kreise S. u. Kreuznach des Regierungsbezirks Coblenz vertheilt ist. Die Linie S. gehörte zu der Palz-Zweibrückenschen, sie wurde 1440 durch Stephan gegründet; als 1559 Friedrich III. zur Kur gelangte, wurde die Linie S. durch dessen Bruder Georg fortgeführt, bis sie 1598 mit Richard ausstarb, worauf S. an die Kur-Pfalz fiel; die Simmernsche Linie besaß die Kur bis 1685, wo sie mit Kurfürst Karl ausstarb, s. Pfalz S. 931 u. 929. 2) Kreis des Regierungsbezirks Coblenz in der preußischen Rheinprovinz, 10,4 QM., 38,000 Ew.; liegt auf dem Hundsrück; 3) Kreisstadt darin, am Simmerbache, einem linken Nebenfluß der Nahe; Strumpfwirkerei, Gerberei, Eisenhammer; 2900 Ew.; war ehemals Hauptstadt des Fürstenthums. In der Nähe Ruinen der römischen Heerstraße, die von Bingen nach Trier führte. 4) S. unter Dhaun, Dorf im Kreise Kreuznach des preußischen Regierungsbezirks Coblenz, unweit der Nahe; Weinbau, Eisenhammer (Stabeisen von vorzüglicher Güte); 600 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 112-113.
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