Spieß [1]

[552] Spieß, 1) Waffe, bestehend aus einem langen, spitzigen Eisen (Spießeisen) an einemlangen Schafte; Unterarten davon sind: der Speer, die Lanze, die Hellebarde, der Sponton (s.d. a.); 2) so v.w. Fischgabel; 3) langer, dünner, mit einer Spitze versehener Körper; oft benutzt man einen solchen als Schleppspieß an Wagen beim Bergauffahren, od. an dem Schwengel eines Göpels, um beim Nachlassen der Zugthiere den Wagen od. Göpel gegen eine rückgängige Bewegung zu sichern; 4) dünnes Stück Holz, an welchem Lerchen, Meisen u. dgl. Vögel angespießt u. zum Verkauf gebracht werden; daher 5) so viel solche Vögel, als gewöhnlich an einem S-e sich befinden; 6) das Geweih der Hirsche u. Rehe, welches noch keine Enden hat; vgl. Gehörn; 7) (Buchdr.), der Abdruck eines in die Höhe gestiegenen Spatiums (s.d.); wird in der Correctur durch ein, ⌗ bezeichnet; 8) (Orgelb.), so v.w. Mundstück 4); 9) an manchen Orten so v.w. Sechser. Ursprünglich kommt der Name von den Brandenburger Sechsern von 1660 bis 1700 her, welche in dem Brustschilde des Adlers ein Scepter, welches man für einen S. ansah, führten; später kam der Namenszug F. W. R. an die Stelle des Scepters.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 552.
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