[483] Verjüngter Maßstab, eine in mehre gleiche Theile getheilte Linie, wovon jeder Theil einem wirklichen Längenmaß, z.B. einer Meile, Ruthe, Elle, Fuß, Zoll, gleich gilt; der erste Theil ist wieder in so viele Theile getheilt, als das angenommene Maß nächst kleinere Maße enthält. Sollen z.B. die Haupttheile des V-n M-es Fuße darstellen, so wird der letzte, je nach dem Duodecimal- od. Decimalmaß, in zwölf od. zehn gleiche Theile getheilt, welche Zolle gelten. Hat man nun auf einer Horizontallinie z.B. Ruthen als Haupttheile aufgetragen u. den ersten davon in Fuß getheilt u. will man wieder den Fuß in Zoll eintheilen, so würde dies in unmittelbarer Weise wegen Kleinheit der Theile unausführbar od. doch unzweckmäßig sein. Man bedient sich in diesem Falle eines V-n M-es mit Transversallinien, dessen Einrichtung folgende ist. Auf einer untersten Horizontallinie, auf welcher die ganzen Ruthen u. innerhalb der ersten Abtheilung die 1/10 Ruthen od. Fuß aufgetragen sind, ist die Ziffernbezeichnung zunächst so gewählt, daß der Endpunkt der ersten Abtheilung der Nullpunkt ist u. von hier ab nach rechts die ganzen Ruthen I, II, ... gemessen werden, innerhalb der ersten Abtheilung aber die Theilstriche in rücklaufender Ordnung mit 0, 1, 2 etc. bezeichnet sind, so daß man die Zahl der Fuß unmittelbar zu der der Ruthen hinzurechnen kann. Mit jener Horizontallinie sind nun nach oben in gleichen Abständen zehn Parallele gezogen, in den die ganzen Ruthen bedeutenden Punkten Perpendikel errichtet, innerhalb der ersten Abtheilung die oberste Parallellinie gleich der untersten in 1/10 Ruthen getheilt, endlich von dem Nullpunkt der untersten Linie nach dem ersten links liegenden der obersten, von dem Punkte 1 der untersten nach dem zweiten der obersten u.s.f. schräge Transversalen gezogen. Hierdurch werden auf den zehn Parallelen neben dem durch 0 gehenden Perpendikel Abschnitte begrenzt, welche von unten nach oben nach der Reihe = 1/10, 2/10, 3/10, ... Fuß sind, die horizontalen Seiten aller schiefwinkeligen Parallelogramme aber sind gleich 1 Fuß. Will man also z.B. 3 Ruthen 4 Fuß 7 Zoll abmessen, so nimmt man mit dem Zirkel auf der siebenten Parallele den Abschnitt von III bis zu der durch 4 gelegten Transversale. Soll der Fuß in 12 Zoll getheilt werden, so sind zwölf Parallele nothwendig. Landkarten, Specialkarten, Baurisse u. dgl. sind immer nach V-n M-en gezeichnet; auf ersteren ist gewöhnlich ein V. M. ohne Transversallinien angegeben. Zum gewöhnlichen Gebrauch für Techniker ist der V. M. auf Messingblech aufgerissen.