Pfahlbürger

Pfahlbürger (s. Nudeldrücker).


* Es sind Pfahlbürger.

So wurden im Mittelalter diejenigen fürstlichen und adelichen Unterthanen genannt, welche in einer Stadt das Bürgerrecht erworben hatten, ohne daselbst zu wohnen. Durch die Befehdungen, welche sich der mächtige Adel in früherer Zeit gegen die weniger mächtigen Landbewohner erlaubte, wurden diese genöthigt, in den Städten ihre Zuflucht zu nehmen. Konnten sie hier nicht aufgenommen werden; so legte man ausser den Ringmauern oder Pfählen Vorstädte (Pfahlburgen) an, deren Bewohner den städtischen Schutz, aber nicht immer alle Rechte der eigentlichen Stadtbewohner genossen. (Vgl. Profe, 13.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 1244.
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