Adel

[14] Adel, bevorzugter Stand. Bei den german. Völkern entstand zuerst aus den Gefolgschaften und den Ministerialen der Fürsten ein Kriegs- und Amts-A., der dann infolge der auswärtigen Eroberungen zum Grund- und Feudal-A. wurde. Seit dem 10. und 11. Jahrh. erhob sich in Europa ein Erb-A. (Ur-A.), zu dem später der durch Adelsbrief ausdrücklich verliehene Brief-A. hinzukam, und schied sich meist in einen hohen und niedern A. Von diesem Geburts-A. verschieden ist der nicht erbliche Personen-A., der bes. mit einem Orden, einer Würde oder einem Amt verknüpft ist (Verdienst-A., wie in Bayern, Württemberg, Rußland). In Deutschland stuft sich der A. ab in Herzöge, Fürsten, Grafen, Freiherren (Barone), Ritter und einfache Adlige; in Österreich werden vom Ritter abwärts noch Edle unterschieden. Zum hohen A. gehören alle Geschlechter, welche vor 1806 ein reichsunmittelbares Territorium und Sitz und Stimme im Reichstag hatten. In England ist mit dem hohen A. (Nobility), der sich in Herzöge (Dukes), Marquis, Grafen (Earls), Viscounts und Barone abstuft, die Peerswürde, d.h. die Mitgliedschaft des Oberhauses, verbunden, die jedesmal nebst dem dazu gehörigen Grundbesitz nur an den Erstgeborenen übergeht (Majorat); der niedere A. (Gentry) umfaßt die Baronets und die rein persönliche Würde der Knights, welche zusammen den Ritterstand bilden und den Titel Sir vor dem Taufnamen führen. In Frankreich rangierten die Adelsklassen: Prince, Duc, Marquis, Comte, Vicomte, Baron, Chevalier; durch die Revolution wurde 4. Aug. 1789 der A. abgeschafft, aber Napoleon I. schuf einen neuen, und die Restauration ließ beide nebeneinander bestehen, doch ohne Sonderrechte. In Spanien unterscheidet man die Granden von den Hidalgos. Auch in Italien, Böhmen, Polen, Ungarn bestehen beide Klassen; bez. Rußlands s. Russischer Adel. In Schweden und Dänemark gibt es keinen hohen A., in Norwegen überhaupt keinen A. (S. auch Adelsprädikat.) – Vgl. Strantz (2. Aufl., 3 Bde., 1851), H. von Bülow (1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 14.
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