[407] Brevīer (Breviarium), das gesetzliche Andachtsbuch der römisch-katholischen Geistlichkeit bei den vorgeschriebenen Gebetstunden (s. Chordienst und Horasingen), auch gewöhnliche Bezeichnung des Breviergebetes. Die von Gregor VII. 1074 für die römische Kirche vorgeschriebene Zusammenstellung von Gebeten und Formularen wurde später mannigfach umgearbeitet, von Pius V. 1568 als Breviarium Romanum mit der Beschränkung eingeführt, daß alle Kirchen, sofern sie nicht bereits seit 200 Jahren ein eignes B. hatten, zur Annahme verpflichtet sein sollten, und unter Clemens VIII. 1602 und Urban VIII. 1632 weiter verbessert. Eine Änderung der Rubriken traf Leo XIII. durch Dekret vom 17. Sept. 1882. Seinen Inhalt bildet eine Sammlung von Gebetformeln, Hymnen, Responsorien, Antiphonien, Abschnitten aus der Bibel, aus den Kirchenvätern und Heiligengeschichten. Das Ganze zerfällt in vier Teile: Hiemalis, Vernalis, Aestivalis und Auctumnalis, und in vier Hauptabteilungen: Psalterium, Proprium de tempore, Proprium de Sanctis und Commune Sanctorum. Zum Gebrauch des Breviers ist jeder, der die höhern Weihen empfangen hat, jeder Pfründner etc. verpflichtel. Gegenwärtig haben nur Köln, Münster und Trier noch ein eignes B. Vgl. Bäumer, Geschichte des Breviers (Freiburg 1895); Kirsch, Die historischen Brevierlektionen (Würzb. 1902).