[339] Crell, Nikolaus, kursächs. Kanzler, geb. um 1551 in Leipzig, studierte seit 1571 die Rechte und wurde 1580 zu Dresden Hofrat und Sekretär des Kurprinzen Christian, der ihn nach seinem Regierungsantritt 1586 zum Geheimrat und 1589 zum Kanzler erhob. Vom Adel und der Kurfürstin Sophie als Emporkömmling gehaßt, zog er sich durch seinen Widerstand gegen die lutherische Orthodoxie und durch Besetzung hoher geistlicher Ämter mit Kryptocalvinisten, durch Einführung eines neuen Katechismus, durch Veranstaltung einer Bibelausgabe mit Glossen (der sogen. Crellschen) auch den Haß des Volkes zu. Als 1591 nach Christians Tode Herzog Friedrich Wilhelm von Weimar, ein eifriger Lutheraner, die vormundschaftliche Regierung übernahm, ward C. gestürzt und auf dem Königstein 4 Jahre gefangen gehalten. Erst im August 1595 brachte man eine Anklageschrift gegenihn zustande. Seinen Freunden hatte C. insgeheim eine Instruktion zukommen lassen, wonach seine Gattin beim Reichskammergericht in Speyer eine Beschwerde wegen verzögerten Rechtsganges einreichte, worauf dieses wiederholte Mandate zu Crells gunsten erließ. Allein die sächsische Regierung bestritt die Kompetenz des Reichsgerichts. Durch kaiserliches Reskript vom 2. Mai 1601 wurde der Prozeß den kursächsischen Gerichten überwiesen, aber diese überließen das Urteil der böhmischen Appellationskammer zu Prag. Auf deren Spruch fällte der Administrator über C. das Todesurteil, das am 9. Okt. 1601 zu Dresden vollstreckt wurde. Vgl. Richard, Der kurfürstlich sächsische Kanzler Nikolaus C. (Dresd. 1859, 2 Bde.); Brandes, Der Kanzler C., ein Opfer des Orthodoxismus (Leipz. 1873).