Cumberland [5]

[371] Cumberland (spr. kömberländ), 1) Wilhelm August, Herzog von, dritter Sohn Georgs H., Königs von England, geb. 26. April 1721, gest. 31. Okt. 1765, trat früh in den Militärdienst, begleitete 1743 seinen Vater als Generalmajor zu der pragmatischen Armee nach Deutschland, erhielt 1745 das Oberkommando über die alliierte Armee in den Niederlanden und verlor mit dem holländischen General Königsegg, 12. Mai 1745 die Schlacht von Fontenay gegen den Marschall von Sachsen. Bei Culloden (s.d.) schlug er dagegen den Prätendenten Karl Eduard Stuart, schändete aber diesen Sieg durch seine Grausamkeit gegen die Anhänger des Prinzen. Vom König zum Oberbefehlshaber aller großbritannischen Truppen ernannt, übernahm er das Kommando in den Niederlanden von neuem, ward aber nochmals vom Marschall von Sachsen unweit Maastricht (2. Juli 1747) geschlagen. Im Siebenjährigen Kriege führte C. den Befehl über die Armee in Deutschland, ward 1757 von d'Estrées bei Hastenbeck wiederum geschlagen und schloß unter dänischer Vermittelung die Konvention zu Kloster-Zeven, der zufolge sich seine 40,000 Mann starke Armee über die Elbe zurückzog und Hannover in den Händen der Franzosen ließ. Zurückgerufen, legte er seine militärischen Stellen nieder und zog sich nach Windsor zurück. Sein Leben beschrieb Campbell-Maclachan (Lond. 1875). – Den Titel Herzog von C. führten später die Könige Ernst August und Georg V. von Hannover sowie des letztern Sohn (s. folgenden Art.).

2) Ernst August, Herzog von, königl. Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, geb. 21. Sept. 1845 in Hannover, einziger Sohn des Kronprinzen, spätern Königs Georg V. von Hannover, begleitete 1866 seinen Vater in den kurzen, mit Langensalza endenden Feldzug, dann nach Österreich, wahrte nach dessen Tod in einem Schreiben, datiert Gmunden 11.Juli 1878, seine Rechte auf das Königreich Hannover und erklärte, bis zu deren Verwirklichung den Titel eines Herzogs von C. und zu Braunschweig und Lüneburg mit dem Prädikat »Königliche Hoheit« zu führen. Am 21. Dez. 1878 vermählte er sich mit der Tochter des Königs Christian IX. von Dänemark, Prinzessin Thyra (geb. 29. Sept. 1853), die am W.Okt. 1880 den Erbprinzen Georg Wilhelm, später noch zwei Söhne und drei Töchter gebar. Als 18. Okt. 1884 Herzog Wilhelm von Braunschweig starb, ergriff C. als Haupt der jüngern Linie des Welfenhauses durch Patent von demselben Tag vom Herzogtum Braunschweig Besitz, indem er erklärte, der deutschen Reichsverfassung gemäß regieren zu wollen. Da er indes auf Hannover nicht verzichtete, vielmehr schon 1878 erklärt hatte, daß seine Anerkennung der Reichsverfassung keineswegs die Aufgabe seiner hannöverschen Ansprüche bedeute, so beachtete die Braunschweiger Regentschaft das Patent des Herzogs nicht, und auf Antrag Preußens erklärte der Bundesrat 2. Juli 1885, daß die Regierung des Herzogs von C. in Braunschweig mit den Grundsätzen der Bundesverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei. Doch gelangte C. in den Besitz des Privatvermögens des Herzogs Wilhelm. Erst 10. März 1892 verstand er sich in einem Schreiben an Kaiser Wilhelm II. dazu, jede Absicht, den bestehenden Zustand im Deutschen Reich anzufechten, von sich zu weisen, worauf ihm die Einkünfte des Welfenfonds ausgezahlt wurden. C. residiert zu Gmunden in Oberösterreich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 371.
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