[79] Heilsordnung (lat. Ordo oder Oeconomia salutis), das einheitliche Ganze gottverordneter Bedingungen des gemeinsamen und individuellen Heilserwerbs und Heilslebens. Dahin gehören also schon die Lehren von dem göttlichen Heilsratschluß und der Erwählung, besonders aber versteht die Kirchenlehre unter H. den Verlauf des subjektiven Heilprozesses im Individuum. Die einfache Lehre der Heiligen Schrift, wonach der Mensch durch die Predigt des Evangeliums zu Buße und Glauben und dadurch zur Beseligung gelangen soll, gab schon den Scholastikern, noch mehr den protestantischen Theologen Anlaß zur Unterscheidung und Namhaftmachung der Stufen, die der Mensch zurückzulegen hat, um in den Zustand der Kindschaft Gottes einzutreten und darin fortzuschreiten. Seit Calovius und Quenstedt unterschied die lutherische Dogmatik die verschiedenen Momente der subjektiven Heilsaneignung, und, veranlaßt durch das Auftreten der Pietisten, ist die Vorstellung von einem bestimmten Wege zur Seligkeit ausgebildet worden. Seine Grade oder Stufen sind verschieden bestimmt; fünf aber sind herkömmlich geworden: die Berufung (vocatio), Erleuchtung (illuminatio), Bekehrung (conversio, bestehend aus Buße [poenitentia] und Glaube [fides]), Heiligung (sanctificatio) und mystische Vereinigung mit Gott (unio cum Deo mystica). Das ganze Lehrkapitel ist übrigens schwankend gehalten und leidet besonders an Vermischung der ethischen und religiösen Momente.