[222] Svarez (Suarez, eigentlich Schwartz), Karl Gottlieb (nicht von spanischer Abkunft), der Schöpfer des preußischen Landrechts, geb. 27. Febr. 1746 in Schweidnitz, gest. 14. Mai 1798 in Berlin, trat als Auskultator bei der Oberamtsregierung in Breslau in den praktischen Justizdienst, ward 1771 Rat daselbst und wirkte bei Neugestaltung der Verhältnisse Schlesiens unter dem Provinzialminister v. Carmer wesentlich mit zur Begründung des landschaftlichen Kreditsystems, zur Reorganisation der höhern Schulen wie zur Anbahnung einer Prozeßreform, welch letztere indessen, durch den Großkanzler v. Fürst bekämpft, ins Stocken geriet. Als Carmer an Fürsts Stelle berufen wurde, folgte ihm S. 1780 als vortragender Rat nach Berlin, um dessen legislatorische Pläne auszuführen. Auf Grund des Prozeßentwurfs von 1775 bearbeitete er das 1781 publizierte erste Buch des »Corpus juris Fridericianum« (von der Prozeßordnung), woraus später die »Allgemeine Gerichtsordnung für die preußischen Staaten« (Berl. 17941795, 3 Tle.), ebenfalls sein Werk, hervorging. Auch in der Gesetzkommission für das allgemeine Gesetzbuch fiel ihm die Hauptarbeit zu. Er schuf den »Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches« (Berl. 17841788, 6 Abtlgn.), ebenso die Schlußredaktion des am 20. März 1791 zur Publikation gelangten Gesetzbuches selbst. Nachdem dasselbe infolge von Gegenströmungen 18. April 1792 auf unbestimmte Zeit wieder suspendiert war, besorgte S. die durch Kabinettsorder vom 17. Nov. 1793 angeordnete Revision, die in dem »Allgemeinen Landrecht für die königlich preußischen Staaten«, publiziert 5. Febr. 1794, mit Gesetzeskraft vom 1. Juni, ihren endlichen Abschluß fand. 1787 ward er zum Geheimen Oberjustizrat befördert und noch in demselben Jahre zum Obertribunalsrat ernannt. 1896 wurde ihm in Breslau ein Bronzestandbild (von Breuer) errichtet. Vgl. Stölzel, Karl Gottlieb S. (Berl. 1885).