Tote Hand

[634] Tote Hand (Manus mortua), Bezeichnung für Korporationen und Stiftungen, insbes. für die Kirche als Eigentümerin unbeweglicher Güter. Sie rührt daher, daß nach dem kanonischen Recht kirchliche Immobilien regelmäßig nicht wieder veräußert werden dürfen und somit für den öffentlichen Verkehr gewissermaßen abgestorben sind, daher auch die gegen das übermäßige Anwachsen des kirchlichen Immobiliarbesitzes und Vermögens überhaupt gerichteten Staatsgesetze Amortisationsgesetze (s. Amortisation) genannt werden. Dann soviel wie Mortuarium (s. Baulebung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 634.
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