[470] Andorra (Andorrée), 1) Freistaat in den Pyrenäen zwischen Frankreich (Departement Arri ge) u. Spanien (Catalonien), in einem von der Balira bewässerten Thale (Andorrathal), 9 QM. groß, mit 34 Ortschaften, vertheilt in die 6 Gemeinden: Andorra, Canillo, Emcamp, La Massanane, Ordino, St. Julien; 17,800 Ew., die sich mit Viehzucht, Wein- u. Obstbau beschäftigen; der Ackerbau gibt nicht ausreichend Getreide, weshalb die Andorraner das mangelnde von Frankreich, u. zwar zollfrei, beziehen; außerdem gibt es schöne Waldungen, Eisenminen, warme Mineralquellen. Unabhängig ist A. seit Karl d. Gr., es steht unter dem weltlichen Schutze Frankreichs (wohin dafür jährlich 960 Fr. gesteuert werden) u. gehört in kirchlicher Hinsicht zu dem Sprengel des Bischofs von Urgel. Verfassung: An der Spitze des Freistaates stehen 2 Statthalter (Viguiers), der 1. ein Franzos, der 2. ein Andorraner, vom Bischof von Urgel auf 3 Jahre gewählt; sie sind Richter u. jeder hat einen Unterrichter (Baile) zur Seite. Der Verwaltungsrath besteht aus 24 Mitgliedern, die von dem ganzen Volke gewählt werden; aus ihrer Mitte wird der Syndicus, welcher die executive Gewalt hat u. das Auswärtige besorgt, auf Lebenszeit, u. die Consuln, welche das Gemeindewesen besorgen, gewählt. Das Gesetzbuch ist am 7. Nov. 1846 publicirt. Auf Mord steht die Todesstrafe, das Todesurtheil wird von den Vertretern aller Gemeinden bestätigt, der Verurtheilte mit verbundenen Augen von dem Henker in eine Kluft gestürzt. Die Einnahmen bestehen in Pachtgeldern für die Gemeindeweiden, in Zahlung einer geringen Personal-, Grund- u. Viehsteuer. Das Militär bilden alle männlichen Bewohner vom 16.60. Lebensjahre; es kann vom Viguier zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, aber nicht zum Angriff aufgeboten werden, über Letzteres hat die Volksversammlung zu entscheiden; 2) Gemeinde, s. oben, u. 3) Hauptstadt, an der Balira; 2000 Ew.