[741] Bibliothekwissenschaft, der systematisch geordnete Inbegriff aller unmittelbar auf die Bibliothek bezüglichen Kenntnisse. Sie zerfällt in die Bibliothekenlehre u. Bibliothekenkunde. a) Die Bibliothenkunde umfaßt die Geschichte u. Beschreibung früherer od. noch bestehender Bibliotheken, während b) die Bibliothekenlehre (Bibliothektechnik od. Bibliothekökonomie, vorzugsweise B. genannt) alle zur bibliothekarischen Geschäftsführung erforderlichen Kenntnisse in sich begreift u. wiederum in 2 Theile, die Lehre von der Einrichtung u. die Lehre von der Verwaltung der Bibliotheken zerfällt. aa) Die Einrichtungslehre stellt die Grundsätze auf, nach welcher eine Bibliothek angelegt, ferner die Bücher angeschafft, verzeichnet u. aufgestellt werden müssen; bb) die Verwaltungslehre handelt von der Bewahrung, Unterhaltung u. Benutzung einer Bibliothek. Obgleich seit dem 16. Jahrh. verschiedene Gelehrte das Bibliothekwesen zum Gegenstande von Schriften u. Vorlesungen u. machten, so wurde doch die B. als solche zugleich mit ihrem Namen zuerst durch Schrottinger, Versuch eines vollständigen Lehrbuchs der B., 2 Bde., Münch. 180829, geschaffen. Diesem folgten u. A. Ebert, Bildung des Bibliothekars, 2. Aufl., Leipzig 1820; Molbech, Über B., deutsch von Ratjen, Lpz. 1833; Schmid, Handbuch der B., Weim. 1840; Zoller, Die B. im Umrisse, Stuttg. 1846; Petzholdt, Katechismus der Bibliothekenlehre, Leipzig 1856. Von Zeitschriften sind der B. gewidmet: Neumanns Serapeum, seit 1842, u. Petzholdts Anzeiger für Bibliographie u. B., seit 1840.