[374] Brunnenröhren, Röhren von Holz, Eisen, Blei, Kupfer, Stein u. Thon, zur Leitung des Brunnenwassers. Hölzerne B. werden von 10 bis 14 Zoll starkem, 1620 Fuß langem Eichen-, Kiefern-, Birken- u. Erlenholze gebohrt, an den Enden zugespitzt u. in einander geschoben, od. durch eiserne, 34 Zoll lange, 1/81/4 Zoll dicke Zwischenröhren (Brunnenbüchsen) verbunden, welche, wenn die Röhren in einem Winkel gehen u. mit einem metallenen Knie eingesetzt sind, an jeder Seite eine Scheibe erhalten, welche an den Seitenflächen angenagelt wird. Eiserne u. kupferne B. werden 25 Zoll weit, 1/2 Zoll stark, 35 Fuß lang gegossen, von innen u. außen mit Pech überzogen, zusammengeschraubt od. in einander geschoben u. mit Blei vergossen. Bleierne B. werden von Tafelblei über Walzen geformt u. verlöthet, od. aus dem Ganzen gegossen; sie sind dauerhaft, aber der Gesundheit nachtheilig. B. von Sandsteinen, 24 Fuß lang, sind von langer Dauer u. werden mit einander verkittet. Irdene B. (Teichel) sind gewöhnlich 3 Fuß lang u. vom Töpfer geformt u. gebrannt, halten aber, wenn sie nicht sehr tief unter die Erde gelegt sind, scharfen Frost nicht aus. Da hölzerne u. metallene Röhren immer dem Wasser einen unangenehmen Nebengeschmack geben, so muß man, um ganz reines Wasser zu bekommen, gläserne B. einlegen; diese sind 1/4 bis 1/3 Zoll stark, 2 u. mehr Zoll im Durchmesser u. 3 u. mehr Fuß lang; der Stiefel ist ebenfalls von Glas, das Hebegestänge von Eisen. Bei Röhrfahrten müssen in Zwischenräumen von etwa 100 F. in die Röhren Öffnungen (Spunden) 1 Fuß lang, außen 4, innen 2 Zoll breit eingemeißelt u. mit Pfröpfen verschlagen werden, um die Röhren mittelst eines an langen Reisen befestigten Lappens od. mit Werg, Bindfaden od. Dorns (Brunnenbürste), der von einem Spund zum andern gezogen wird, reinigen u. schadhafte Röhren herausfinden zu können.