Falcke

[80] Falcke, 1) Georg Friedrich, Freiherr von F., geb. 1786 in Hannover, studirte in Göttingen die Rechtswissenschaften, wurde 1805 Auditor bei der Justizkanzlei in Hannover, dann in der westfälischen Zeit Mitglied des Gerichtshofes in Nienburg, 1811 Substitut des Generalprocurators an dem Appellhofe in Hamburg, 1813 Hof- u. Kanzleirath in Hannover u. 1820 Mitglied der Mainzer Commission in der Untersuchung gegen die deutschen Demagogen. Inzwischen war er 1823 Oberappellationsrath in Celle u. 1825 Kanzleidirector in Stade geworden u. wurde 1828 vortragender Rath im Ministerium des Äußern u. 1829–30 stellvertretender Gesandter in Wien. Er hatte dann den wesentlichsten Authen an der Ausarbeitung der hannöverschen Constitution u. wurde, in den Freiherrenstand erhoben, 1833 Mitglied der ersten Kammer. Bei der Thronbesteigung Ernst Augusts ging F. in das neue Ministerium über u. wurde vortragender Rath beim König u. 1844, nach Scheeles Tode, Geh. Cabinetsrath. 1848 erhielt[80] er die erbetene Entlassung u. lebte darauf in Osnabrück. Auf einem Besuch in Hannover st. er am 20. Septbr. 1850. 2) s. Falke.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 80-81.
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