Kostnitzer Concil

[744] Kostnitzer Concil, vom Kaiser Sigismund zu Kostnitz (Constanz) veranstaltet, dauerte vom 5. Nov. 1414 bis 22. April 1418; ihm wohnten der Kaiser Sigismund mit 26 Fürsten u. 140 Grafen, 1 Papst (Johann XXIII), 22 Cardinäle, 20 Erzbischöfe, 3 Patriarchen, 92 Bischöfe, 124 Äbte, an 500 andere Prälaten u. Doctoren u. gegen 4000 Priester bei. Man stimmte nach Nationen (Franzosen, Deutsche, Engländer, Italiener u. Spanier), in denen auch Doctoren u. Pfarrer votiren durften. Der Zweck desselben war, das große Schisma von drei Päpsten zu enden, der Verbreitung der Lehre Huß' entgegenzutreten u. eine allgemeine Kirchenverbesserung vorzunehmen. Das Concil erklärte gleich Anfangs, daß ein allgemeines Concil über dem Papst sei u. ihn richten könne. Die drei gleichzeitigen Päpste, Johann XXIII, Gregor XII. u. Benedict XIII., zeigten sich auch bereit, ihrer Würde zu entsagen. Johann XXIII. bereuete aber diesen Schritt u. entfloh mit Hülfe Friedrichs IV., Herzogs von Österreich, nach Schaffhausen u. später nach Laufenburg u. Freiburg; das Concil u. der Kaiser sprachen deshalb den Bann u. die Acht über Friedrich IV. aus. Johann XXIII. wurde nun vom Concil entsetzt; er kehrte aber zurück u. wurde vom Kurfürst von der Pfalz in anständiger Hast gehalten. Gregor XII. entsagte freiwillig u. Benedict XIII. wurde vom Concil abgesetzt. Schon 1415 war die Sache der böhmischen Häretiker zur Sprache gekommen. Der Kaiser hatte den Führern derselben, Huß u. Hieronymus von Prag, freies Geleit nach Kostnitz gegeben, allein dessenungeachtet wurden Beide der Ketzerei beschuldigt u. im Juli 1415 zu Kostnitz öffentlich verbrannt; der Kelch aber auch ferner den Laien versagt. 1416 erfolgte auch der Anschluß Spaniens als fünfter Nation an das Concil zu Kostnitz. Nach mehren Streitigkeiten zwischen dem Kaiser u. dem Concil, bes. ob die neue Papstwahl od. die Kirchenreformation zuerst vorzunehmen sei, wurde endlich gegen die Ansicht des Kaisers erst die Wahl des Papstes am 17. Nov. 1417 vorgenommen, allein wie der Kaiser vorausgesehen hatte, dachte nun der neue Papst, Martin V. nicht mehr an eine allgemeine Kirchenverbesserung; statt ihrer kamen einige Concordate mit der deutschen, französischen u. englischen Nation zu Stande (doch bestätigten die Regierungen von Frankreich u. England dieselben nicht), aber die mit[744] der spanischen Nation zerschlugen sich, mit den Italienern war der Papst an sich einig; das Concil wurde in seiner 45. Sitzung am 22. April 1418 geschlossen u. in Basel fortgesetzt. Kein Papst hat den Gebrauch der Schlüsse dieses Concils als kanonische Rechtsquellen geduldet, u. zu Trient wurde daraus nur das Verbot des Laienkelchs erwähnt. Vgl. Beschreibung von Stumpf, 1541, Reichenthal, 1575; H. v. d. Hardt, Magnum oecumen. Constantiense conc., Frankfurt 1697–1700, 6 Bde., Fol.; Lenfant, Hist. du conc. de Const, Amsterd. 1714 u. 27, 2 Bde.; Bourgeois u. Chastenet, Nouvelle hist. du concile de Const., Par. 1718; Royko, Geschichte der Kirchenversammlung zu Costnitz, Wien 1784, 4 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 744-745.
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