[79] Landesverschönerung, umfaßt alle Veranstaltungen,[79] wodurch Städte u. Dörfer u. ihre Umgebungen ein freundliches, dem Auge wohlthuendes Ansehen erhalten. Herstellung der Reinlichkeit u. dann fleißiger Anbau des Bodens sind ihre ersten Bedingungen; daran schließt sich ein gefälliger Baustyl der einzelnen Gebäude u. eine zweckmäßige Gruppirung derselben unter sich u. mit den sie umgebenden Gärten, Wegen u. Anlagen, wobei Abwechselung der Ansichten u. immer neue Gruppirung der Gebäude u. Baumpartien, der grünen Wiesen u. Wasserflächen, wenn der Beschauer auf den vorhandenen Wegen seinen Standpunkt verändert, eine Hauptaufgabe ist. Daher lassen sich Gegenden, welche eine Mannigfaltigkeit dieser Elemente darbieten, leichter mit schönen Anlagen schmücken; doch kann auch in minder günstigen Gegenden Schönheitssinn zur Verschönerung eines Ortes beitragen, weshalb auch vorzüglich seit 1820 in vielen Städten u. Ortschaften Deutschlands u. vorzüglich des Königreichs Baiern Vereine für L. gegründet u. unter einander in Verbindung gesetzt worden sind. Hierbei waren Faust in Bückeburg u. Vorherr in München bes. thätig. Nach Vorherr umfaßt die Landesverschönerungskunst das gesammte Bauwesen eines Landes, Wasser-, Brücken-, Straßen- u. Hochbau des Hofs u. Staats, der Communen u. Stiftungen, dann die Baupolizei, einschließlich der Polizei des Feld- u. Gartenbaues etc. Auch machte er den Grundsatz des sogenannten Sonnenbaues geltend, wornach alle Häuser mit ihrer Hauptfronte u. mit ihren Wohnzimmern nach Süden gewendet sein sollen. Nachdem diese Vereine, welche die Freiheit der Disposition über das Eigenthum allzusehr beengen u. einen einseitigen Geschmack zur Geltung bringen wollten, schon seit 1830 erschüttert waren, daß sie nach u. nach eingingen, so wurde denselben der Tod Fausts (1842) u. Vorherrs, verbunden mit den politischen Ereignissen seit 1848, ganz verderblich. Vgl. Schuderoff, Die L., Altenburg 1826; Herm. Jäger, Reichenau od. Gedanken über L. (eine Erzählung), Lpz. 1851.