[357] Lictōres (röm. Ant.), Diener der Magistrate, deren gewöhnlichste Geschäfte waren, früher vor den Königen, dann vor den höhern Magistraten (die Censoren ausgenommen), in größerer od. geringerer Anzahl einzeln hinter einander, die Fasces (s.d.) auf den Schultern, herzugehen u. jenen Platz vor dem Volke durch Zurufen zu schaffen u. dasselbe an Ehrfurchtsbezeugung zu erinnern, die Befehle der Magistrate zu vollstrecken, Verbrecher (doch nur römische Bürger) zu binden, mit den Fasces zu züchtigen u. zu enthaupten. Über die Zahl der jedem Magistrate zukommenden L-en s. Consul, Dictator etc. Gewöhnlich waren die L. Freigelassene u. bildeten Corporationen, welche in Decurien zerfielen, von denen drei Decurien zu je 24 Mann für den Dienst der höheren Magistrate bestimmt waren; eine Decurie (L. curiati) bei den Opfern assistirte u. in den Curialcomitien (s.u. Comitien) die ehemaligen 30 Comitien zum Schein mit Abgabe des Votums vertrat; in der Kaiserzeit eine Decurie der Magistri vicorum. Auch der Flamen Dialis u. die Vestalinnen hatten einen L. in ihrem Geleit.