[444] Ruhm, ist die über einen weiten Kreis verbreitete Meinung von den Vorzügen einer Person, durch welche ihr eine bedeutend hervorragende Stellung über den Werth anderer Personen angewiesen wird; nach der Art dieser Vorzüge bestimmt sich die Art des R-s, z.B. der R. des Dichters, des Staatsmannes, des Denkers, des Feldherrn. Zum R. gehört eine hervorragende Größe der Leistung; während daher jeder Mensch Ehrliebe haben u. wenigstens nicht gestatten soll, daß andere das Bild seiner Persönlichkeit durch unwahre Züge tadelnswerther Eigenschaften verunstalten, wird bei klein angelegten Individualitäten Ruhmbegierde leicht lächerlich Ruhmsucht ist auch bei wirklich hervorragenden Thaten u. Leistungen der Fehler, sich in seinen Handlungen nicht von der Rücksicht auf die Sache, sondern von der auf die Meinung der Menschen leiten zu lassen u. daher in der Wahl der Mittel, welche zum R-e führen sollen, nicht streng gewissenhaft zu sein. Ruhmredigkeit ist das geflissentliche u. zudringliche Verkünden der eigenen Vorzüge; sind diese nur geringfügig od. gar eingebildet, so ist die Ruhmredigkeit ein Zeichen aufgeblasener Eitelkeit. Nachruhm heißt der R., welcher einer Person bei späteren Geschlechtern bleibt; der rechte Richter über wahren u. verdienten R. ist in der Regel erst die Nachwelt, vor deren Urtheil der falsche R. häufig erbleicht. Der Ruhm (lat. Gloria) wurde als allegorische Gottheit der Römer abgebildet in lange Kleidung, einen Phönix zu den Füßen.