Ursulinerinnen

[297] Ursulinerinnen, Klosterfrauenverein, gestiftet 1535 von Angela (Angelica) Merici in Brescia u. 1537 bischöflich bestätigt für Krankenpflege, Unterstützung der Armen u. unentgeldlichen Unterricht für arme Mädchen im Elementarwesen, in Religion u. weiblichen Arbeiten. Jedes Mitglied sollte ursprünglich in seiner Familie bleiben u. nach gemeinschaftlichem Plan von dort aus concentrisch wirken, u. alle dafür gegebenen Regeln sollen nach Zeit u. Umständen modificirt werden können. Das Volk gab anfänglich diesen milden Schwestern den Namen der Göttlichen Gesellschaft. Bald verbreitete sich diese Anstalt über andere Gegenden u. wurde 1544 vom Papst bestätigt. Zu Ende des 16. Jahrh. fanden die U. auch in Frankreich Eingang. Nun erschien auch die erste Reform, in vielen Städten thaten sich die U. in eigenen Wohnungen zu gemeinschaftlichem Leben unter selbst gewählten Oberinnen zusammen, legten für ihre Regel einfache Gelübde ab u. nannten sich Congregirte U. Beide Klassen bestehen noch jetzt in Italien. Nach der weiteren Verbreitung über Frankreich, Niederlande u. Deutschland gründeten Frau Acarie u. Magdalena von Ste. Beuve 1611 in Paris die eigentlichen U- Klosterfrauen, welche unter St. Augustinus Regel feierliche Gelübde ablegten, von den Jesuiten Satzungen, vom Papst Paul V. u. vom König 1612 Bestätigung u. drei Doctoren der Theologie zu Regenten erhielten. Tracht: graues Unterkleid, schwarzer Rock mit ledernem Gürteln, eiserner Schnalle, schwarzer Mantel ohne Ärmel, Vortuch mit einer alles Haar verbergenden Binde; schwarzer, weißgefütterter Weihel. Bald umfaßte diese Congregation 84 Klöster, darunter auch die von Erfurt u. vielen deutschen Städten; u. schnell bildeten sich viele ähnliche Congregationen in Toulouse, Bordeaux (s. unten), Lyon, Dijon, Tulle, Arles, die königliche von Mariä Reinigung; auch in Amerika wurden solche U. gebildet. Sie erhielten 1640 einige Reformen in der Regel, stehen unter den Ordinarien u. wirken heute noch, auch in Deutschland zahlreich u. hochgeachtet, weil sie ihrer Bestimmung überall treu bleibend, kein Ürgerniß gaben u. keine Händel stifteten. Eine der bedeutendsten ist die Congregation der U. von Bordeaux, gestiftet 1606 von Franzisca von Cazares u. Jeannette de la Wercerye, bald über 131 Klöster in Frankreich, Deutschland u. Italien verbreitet.; Tracht: schwarz sergener Rock mit sehr weiten Ärmeln, ein Strickgürtel mit fünf Knoten, ein weißes, auch Stirn u. Wangen bedeckendes Vortuch, ein langer Schleppschleier Der Orden, welcher zur Zeit seiner Blüthe bei 20,000 Religiosinnen zählte, hat gegenwärtig etwa noch 3000. Die Regeln der U. als Constitutions des religieuses de Ste Ursule de la congrégation de Paris, 1648, u. Réglémens des relig. Ursulines de la congrég. Paris, 1673. Vgl. Les chroniques de l'Ordre des Ursulines, Par. 1676, 2 Bde.; Journal des illustrses relig. de l'Ordre de Ste. Ursule, 1690, 4 Bde.; Mayer, Auf- u. Fortgang des jungfräulichen Ursulinerordens, Würzb. 1692.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 297.
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