Windfang

[255] Windfang, 1) Alles, was die bewegte Luft aufhält (auffängt); daher sagt man von allen Körpern, welche dem Winde Widerstand leisten, wenn derselbe gegen sie stößt, sie haben den W. Da der W. des Schiffes u. des Takelwerkes, wenn man bei dem Winde segelt, die Geschwindigkeit sehr verringert, so baut man in der neuern Zeit die Schiffe viel weniger hoch über Wasser u. vermindert Auch die Anzahl der Blöcke. 2) An Blasebälgen die Öffnung, durch welche die Luft in dieselben tritt; 3) (Flügelrad), an verschiedenen Maschinen ein Regulator, d.h. eine Vorrichtung, welche die Bewegung derselben mäßigt od. gleichförmiger macht; bes. bewirkt man durch den W. an den Schlag- u. Spieluhren, daß die Schläge od. Töne nicht zu schnell auf einander folgen. Der W. besteht aus einer Spindel, an welcher zwei od. vier verhältnißmäßig große Blätter flügelartig angebracht sind. An der Spindel sitzt ein Getriebe, das Windfangsgetriebe, welches in ein Rad der Maschine, z.B. in das letzte Rad des Schlagwerkes, das Windfangsrad, eingreift u. wodurch beim Gang der Maschine die Spindel des W-s in schnelle Umdrehung versetzt wird. Da nun die Flügel des W-s in der Luft einen großen Widerstand finden, u. da dieser Widerstand mit dem Quadrate der Geschwindigkeit der Umdrehung des W-s wächst, so wird dadurch der Gang des Schlagwerkes gemäßigt u. regulirt. Die Geschwindigkeit, mit welcher sich die ganze Maschine bewegt, wächst daher so lange, bis die Triebkraft dem Widerstande des W-s u. den sonstigen Widerständen gerade das Gleichgewicht hält; dann wird die Bewegung der Maschine gleichförmig. Bei Taschenuhren hat der W. keine Flügel u. die Friction der Zapfen muß allein die Mäßigung des Schlagwerkeshervorbringen. Bei größern Spieluhren können die Flügel des W-s mehr od. weniger schräg gestellt werden, um zu spielende Stücke in schnellerem od. langsamerem Tempo vortragen zu lassen; 4) (Bergb.), so v.w. Wetterhut, s.u. Wettermaschine. Ähnlich sind die Windfänge, welche, auf dem Deck der Schiffe angebracht werden, um die Räume unter Deck, bes. bei Viehtransporten, mit frischer Luft zu versorgen; 5) vom Rohr, welches von außen herein in ein Kamin, einen Ofen od. eine Kesselfeuerung geleitet wird, um den nöthigen Luftzug hervorzubringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 255.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika