1. Da schaut der Fleischhacker dem Schneider zum Fenster heraus. (Stockerau.)
D.h. der blosse Leib durch das zerrissene Kleid.
[1059] 2. Die Fleischhacker müssen gehen, wenn die Bürger kaufen. – Graf, 265.
Vom Vorkaufsrecht der Einwohner einer Stadt gegenüber den Gewerbe- und Handeltreibenden. Es ist meistens die Einrichtung getroffen, dass in den ersten Marktstunden blos zum Hausbedarf und dann für Handel und Gewerbe gekauft werden darf. Wenn also ein einfacher Bürger ein Stück Vieh kaufen will, muss der Fleischer zurückstehen.