[1366] 1. Alle Gebäude folgen dem Grunde. – Graf, 103, 207.
Dies dem Holländischen Sachsenspiegel (Frankfurt 1763, 69, 55) entlehnte Sprichwort spricht den Grundsatz aus, dass in der Kegel dem, der den Grund zu eigen hat, auch das gehört, was daraufsteht. (S. ⇒ Eignen 1.)
2. Auf ein solches Gebäude gehört ein (kein) solches Dach. – Parömiakon, 1954.
Dieser Mensch verdient diese Behandlung, diese Würde, dies Amt u.s.w., oder er verdient es nicht.
3. Ein Gebäude, das zu schnell aufgeführt wird, besteht nicht lange.
Holl.: Het gebouw stort in als een kaartenhuisje. (Harrebomée, I, 208.)
4. Ein Gebäw, das zu eylend auffgericht wird, bestehet nicht lang. – Lehmann, 161, 11.
5. Hohe Gebäude leiden bald Schaden.
Sie sind bedroht von Wetter, Sturm und Blitz.
6. Man muss das Gebäw der geleisten wolthaten im Dachwerk erhalten. – Lehmann, 911, 55.
7. Manches Gebäude zeigt, wie man kein Geld an ihm gespart, sondern nur Verstand. – Steiger, 451; Eiselein, 211.
8. Wenn das Gebäude steht, fällt das Gerüst.
9. Man sieht oft ein schönes Gebäude an, weiss aber nicht, was der Grund gekostet hat.
Lat.: Operum fastigia spectantur, latent fundamenta. (Philippi, II, 74.)
10. Unnötige gebew, gärte und Intresgelt sein heimliche Dieb in dieser welt. – Monatsblätter, V, 159, 8.