Gewähren

1. Eins gewährt, eins verwehrt.Eiselein, 234.


2. Gern gewähren, ungern bitten, das kommt von edeln Sitten.


3. Lat et gewähren, wo't geit. (Hannover.) – Schambach, 133.

Lass es gewähren wie es geht.


4. Was mir einer gewähren muss, das darf (kann) er mir nicht entwähren.Eisenhart, 369; Graf, 558, 42; Simrock, 3565; Eiselein, 234.

Gewähr ist die Ver- oder Zusicherung, die jemand für den ruhigen Besitz einer Sache gegeben wird. Schon in den ältesten Zeiten war der Verkäufer dem Käufer zur Gewährleistung verbunden; es konnte also nicht gleichzeitig dem Verkäufer das Recht zustehen, seinen Käufer zu entwähren, d.h. den Besitz der erkauften Sache anzufechten, und dies ist's, was das obige Sprichwort sagen will.


[1643]

5. Lât't gewähren, seggt Jan Heeren, mîn Dochter is de Brût.Kern, 142.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 1345.
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