*1. Er hat (sich) einen Haarbeutel (gekauft). – Körte, 2508n.
Ist berauscht (s. ⇒ Ansehen 29 u. ⇒ Boden 38). Vermuthlich weil gemeine Leute manchmal im Rausche sich etwas Höheres und Wichtigeres zu sein dünken, als sie wirklich sind, mithin in der Einbildung einen Haarbeutel tragen, der zu seiner Zeit das Zeichen der Würde war. Diese Redensart soll im Siebenjährigen Kriege entstanden sein, wo ein betrunkener Major der Alliirten gefangen genommen und noch im Rausch vor einen preussischen General gebracht wurde, vor dem er, statt mit dem vorschriftsmässigen steifen Zopfe zu erscheinen, blos mit einem schlaffen Haarbeutel – Lauskaserne von den Schwaben genannt-erschien. Doch kommt diese Redensart auch im Holsteinischen (Schütze, II, 85) vor: »He hett en Harbüdel.« (Adelung, Wb.; Zaupser, Idiot., Nachlese.) Adelung bezweifelt die Richtigkeit der historischen Herleitung der Redensart. Andere verlegen die Entstehung derselben in die Zeit Karl's V. und bringen sie mit der spanischen Etikette in Verbindung. Der Kaiser war den Trunkener abhold. Um ihm nun nicht zu misfallen soll man heimlich getrunken und statt trinken und betrinken gesagt haben: Sich einen Schnurrbart antrinken. Als dieser nach dem Dreissigjährigen Kriege abgekommen sei, habe man statt dessen den Vergleich vom Haarbeutel entlehnt. Man hat auch gesagt: der Haarbeutel sei nur deshalb als beschönigende Bezeichnung für Rausch gewählt worden, weil er dabei gewesen, als jener angetrunken worden sei. Endlich meint man, die Redensart sage: es habe sich einer etwas angeschafft, das so überflüssig wie ein Haarbeutel sei. (Wuzbach II, 151.)
*2. Hê hät sick 'n Haarbüd'l tügt. (Altmark.) – Danneil, 276.
Auch in Kärnten bezeichnet Harbeut'l einen Rausch. (S. Ueberfelder.)