[233] Bernhard Erich Freund, regierender Herzog von Sachsen-Meiningen, geb. 17. Dec. 1800, gelangte durch den frühen Tod des Herzogs Georg, seines Vaters, schon am 24. Dec. 1803 unter Obervormundschaft seiner Mutter, der Herzogin Luise, zur Regierung, die er am 21. Dec. 1821 selbst antrat, nachdem er durch den Besuch der Universitäten Jena und Heidelberg und verschiedene Reisen seine Ausbildung vollendet hatte.
Sein Bestreben war sogleich auf Einführung der vom Wohle des Landes gefoderten Reformen gerichtet, und so folgte denn der neuen Zusammensetzung der Landesbehörden, im Nov. 1823, die Ertheilung eines Grundgesetzes am 4. Sept. 1824 für alle Landestheile. Als der ansehnliche [233] Zuwachs, welchen das Herzogthum Meiningen aus der Theilung der Lande der 1821 erloschenen sachsen-gothaischen Linie erhielt, eine neue Organisation des gesammten Landes nothwendig machte, ertheilte der Herzog, nachdem anderweitige Verhandlungen zu keinen genügenden Ergebnissen geführt hatten, dem Geheimrathe und Professor Dr. Schmid zu Jena den Auftrag, die dazu nöthigen Entwürfe auszuarbeiten. Mehre derselben traten bereits 1829 mit dem neuen Grundgesetze vom 23. Aug. für die Gesammtlande ins Leben, und Sachsen-Meiningen erhielt aus seines Fürsten wohlmeinender Hand Vieles, was anderer Orten erst unterhandelt werden mußte, obschon finanzielle Hindernisse und der Einfluß der zu sehr noch am Herkommen festhaltenden Partei der Vollendung der neuen Einrichtungen hemmend in den Weg traten. Der Herzog vermählte sich am 23. März 1825 mit Marie, der zweiten Tochter des Kurfürsten Wilhelm von Hessen, aus welcher Ehe der Erbprinz Georg, geb. 2. Apr. 1826, entsprossen ist.