[239] Narkotisch, d.i. betäubend, werden diejenigen Arzneien genannt, deren Hauptwirkung in größern Gaben und bei längerm Gebrauche eine Art Betäubung mit Stumpfsinn, Schwindel und Schlafsucht hervorbringen. Sie gehören, trotzdem daß sie in sehr großen Gaben selbst giftige Wirkungen haben können, zu den wichtigsten Heilmitteln, welche dem Arzte zu Gebote stehen, besitzen aber je nach ihrer besondern Beschaffenheit eine höchst verschiedene Wirksamkeit, sodaß kein einzelnes narkotisches Mittel einem andern vollkommen gleicht. Der Einfluß dieser Arzneien trifft zunächst und vorzugsweise das Gehirn- und Nervensystem im Allgemeinen, die dadurch hervorgebrachten Zufälle aber sind immer die nämlichen, der narkotische Stoff mag in den lebenden Körper gekommen sein, wie er will, wodurch man die narkotischen Stoffe als Gifte von allen andern unterscheidet. Übrigens gibt es Menschen, die sich nach und nach dergestalt an den Genuß narkotischer Stoffe gewöhnen, daß sie selbst große Gaben derselben zu sich nehmen können, ohne dadurch vergiftet zu werden, wie z.B. die Opiumesser. (S. Mohn.) Man unterscheidet rein narkotische und scharf narkotische Substanzen. Unter den erstern verdient die erste Erwähnung das Opium (Mohnsaft) mit seinen Alkaloiden, dem Morphium und Narkotin, dann die Blausäure, das Bilsenkraut, der Stechapfel, die Tollkirsche oder Belladonna u.s.w.; zu den scharf narkotischen gehören der Taback, die Zeitlose, der Fliegenschwamm, die verschiedenen Arten des Schierlings, der rothe Fingerhut, das Eisenhütlein u.s.w. (S. Gift und Giftpflanzen.)