[627] Vorspiel, lat. praeludium, wird in musikalischer Bedeutung eine musikalische Einleitung oder ein vorbereitender Satz zu einem größern Tonstücke, insbesondere aber die Einleitung genannt, welche vom Organisten beim Anfange des öffentlichen Gottesdienstes oder vor einem Choralgesange gespielt wird, was man auch präludiren heißt. Der Zweck davon ist, die Gemeinde für eine andächtige Stimmung empfänglicher zu machen und ihr daneben die Tonart und die Melodie des bevorstehenden Gesangs im voraus einzuprägen. Ein solches Vorspiel muß also der feierlichen Würde des Gottesdienstes angemessen und im Charakter des beabsichtigten Choralgesangs sein, sowie den Grundton desselben festhalten und deutlich ins Ohr fallen lassen. Die Einwebung der Melodie selbst wird die Gemeinde in den Stand setzen, diese nachher desto leichter zu treffen. Präludien oder Vorspiele heißen übrigens viele Clavier- und Orgelstücke, ohne daß sie grade für den Gebrauch beim Gottesdienste bestimmt sind. Die vorzüglichsten und noch immer vielbenutzten Compositionen dieser Art rühren von Sebast. Bach, Mozart, Händel u. A. her. – Beim Theater heißt Vorspiel eine oder mehre Scenen, die als einactiges Stück einem darauf folgenden größern dramatischen Gedichte zur Erläuterung oder Verständigung vorausgehen. »Wallenstein's Lager« ist ein solches Vorspiel zur Tragödie »Wallenstein«, ebenso »Das heimliche Gericht« zum »Käthchen von Heilbronn«.