Asphaltpappedächer

[316] Asphaltpappedächer (Pappedächer), Dachdeckungen mit 2,5 mm starker Pappe, die mit wasserfreiem Steinkohlenteer unter Zusatz von 15% Asphalt getränkt ist. Die Asphaltpappe muß blank aussehen; ist sie matt, so fehlt der Asphaltzusatz, während eine lappige Beschaffenheit der Pappe die Anwesenheit von Wasser im Teer verrät. Die Dachneigung beträgt 1 : 10 – 1 : 15, doch ist auch noch 1 : 3 zulässig. Steile Dachneigungen haben aber den Nachteil, daß der durch Sonnenhitze flüssig gemachte Teer abfließt.

Wiewohl die Pappe sowohl als auch die Schalung unter ihr verbrennlich sind, gelten Asphaltdächer dennoch als feuersicher und sind es auch, denn bei einem Feuer unterhalb derselben lassen sie ihrer Dichtigkeit wegen den erzeugten Qualm nicht abziehen, welch letzterer die Flamme erstickt; fallen brennende Gegenstände von oben auf sie, so schwelt die Pappe nur langsam an. Sie bewähren sich im allgemeinen gut, sind jedoch dort nur mit Vorsicht verwendbar, wo sie starken Stürmen oder heißen Dämpfen, wie z.B. über Kesselhäusern, ausgesetzt sind; ihres geringen Gewichtes wegen werden sie vom Sturme abgehoben, wenn die Sparren nicht mit Wänden oder Balkenlagen verankert sind. Man deckt auf 2,5 cm starker Schalung von möglichst astfreien, nicht über 20 cm breiten gesäumten Brettern ein. Gespundete Bretter sind vorzuziehen und durchaus erforderlich da, wo Dachschalungen in überhängenden Dachteilen vor die Fronten treten, falls man dort nicht die Fugen der gesäumten Bretter von unten durch Leisten deckt. Ferner dürfen aus der oberen Fläche der Schalung keine Brettkanten vortreten, da auf[316] diesen die Pappe leicht durchgetreten wird. Die Unterfläche der Schalung muß der Lüftung zugänglich sein, weil sie andernfalls stockt. Früher deckte man mit Tafeln, jetzt mit 1 m breiten 7,5–20 m langen Rollen, welch letztere weniger Fugen ergeben. – Man unterscheidet: 1. Deckung ohne Leisten mit offener Nagelung, 2. Deckung mit dreieckigen Leisten und 3. doppellagige Deckung.

Zu 1. erfolgt die Deckung parallel zur Traufe, wobei die höher gelegenen Rollen die folgenden 4 cm weit überdecken. An den Ueberdeckungen werden beide Rollen in 4 cm Abstand mit breitköpfigen, verzinkten, sichtbar bleibenden, d.h. offenen Rohrnägeln festgenagelt und zwischen beiden Rollen vorher dick eingekochter Steinkohlenteer gestrichen. Diese Deckungsart verwendet man aber nur für untergeordnete Gebäude.

Zu 2. werden dreieckige Leisten, winkelrecht zur Traufe in 0,98 m Entfernung von Mitte zu Mitte genagelt (vgl. die Figur) und dazwischen die 1 m breiten Rollen gestreckt. Ihre Ränder werden fest in die Winkel x gedrückt und mit 10 cm breiten, mit jenen Rändern gemeinschaftlich genagelten Deckstreifen überdeckt. Man tut gut, die Sparren so anzuordnen, daß sich unter jeder Leiste ein Sparren befindet, andernfalls müssen die Leistennägel unten umgeschlagen werden. Gewöhnlich reichen die Rollen von einer bis zur andern Traufe; trifft dies nicht zu, so sind die entstehenden Fugen mit Ueberfalzung oder mit 8 cm Ueberdeckung und offener Nagelung zu versehen. An den Dachrändern, in Kehlen, im Anschluß an Rinnen, Mauern, Schornsteine u.s.w. müssen besondere Vorsichtsmaßregeln angewendet werden, die ein Abtropfen des Regenwassers begünstigen und das Eindringen des letzteren sowie des Sturmes unter die Pappe verhindern. In Kehlen und Rinnen verwendet man auch Unterfütterungen mit den steiferen Asphaltfilzplatten. Nach der Verlegung erhält das Dach einen Anstrich von Steinkohlenteer mit 15% Asphalt, der mit Sand abgesiebt wird.

Zu 3. legt man für die erste Lage eine Rolle an der Traufe und zwar parallel mit dieser, darauf die nächsten Rollen mit 10–15 cm Ueberdeckung, wobei die Rollen an den oberen Rändern so genagelt werden, daß die Nagelung von dem aufzuklebenden Rande der höheren Rolle verdeckt wird. Die offene Nagelung bei 1. und 2. fällt also fort, was vorteilhaft ist. – Die untere Seite der Rollen dieser unteren Lage wird mit seinem Sande abgesiebt, damit sich die Deckung unabhängig von der Schalung bewegen kann. Bei dem Legen der oberen Lage befreit man die obere Fläche der unteren von etwaigem Sande und bestreicht letztere, mit dem Aufkleben der oberen Lage allmählich fortschreitend, mit einer heißen Klebemasse. – Des Verbandes wegen beginnt man an der Traufe für die obere Lage mit einer Rolle von halber Breite; die übrigen Rollen folgen dann wie die in der unteren Lage und werden ebenso genagelt. – In betreff der Anschlüsse an Dachränder, Kehlen, Rinnen und des letzten Anstrichs gilt dasselbe wie beim Leistendach.

Die Asphaltpappedächer müssen sorgfältig unterhalten werden; man erneuert deshalb ihren Anstrich, sobald die Pappe zutage tritt. In der Regel wird die Erneuerung des Anstrichs 2 Jahre nach der Eindeckung und später alle 4–5 Jahre erforderlich. Auf den Anstrich darf man den Sand nicht zu dick streuen, weil sich dann eine brüchige Kruste bildet. Zu Ausbesserungen verwendet man mit Teer getränktes Asphaltpapier. – 1 qm Leistendach kostet etwa 1,0–1,2 ℳ. und 1 qm doppellagiges Dach 2 ℳ..


Literatur: Handbuch der Architektur, Darmstadt 1894, 3. Teil, Bd. 2, S. 13–31; Baukunde des Architekten, Berlin 1903, I, 1, S. 217–222; Büscher & Hoffmann, Ausführliche Anweisung zur Eindeckung der doppellagigen Kießpappedächer, 1891.

Hacker.

Asphaltpappedächer
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 316-317.
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