[52] Kirchenprovinz, in der Sprache des katholischen Kirchenrechts die geographische Einheit derjenigen Diözesen, über welche die Jurisdiktionsgewalt eines Erzbischofs sich erstreckt. Die in ihr vereinigten Diözesen werden mit Rücksicht auf dieses Unterordnungsverhältnis Suffraganbistümer genannt. Zur sogen. Oberrheinischen Kirchenprovinz sind unter dem Erzbischof von Freiburg, dessen eigne Diözese Baden und die hohenzollernschen Lande umfaßt, die Bistümer Fulda (Kurhessen und einige weimarische Pfarreien), Limburg (Nassau und Frankfurt), Rottenburg (Württemberg) und Mainz (Hessen) vereinigt. Bistümer, die keiner Kirchenprovinz eingegliedert sind, heißen exemte Bistümer. S. Deutschland, S. 775.