[671] Meß- und Legmaschine (Rektometer), mechanische Vorrichtung zum Messen der Länge von Geweben, wobei diese zugleich in die für den Handel übliche Form gebracht werden, indem man sie aufwickelt oder in Falten legt. Zum Aufwickeln dient eine flache, in Umdrehung versetzte Schiene, die aus dem aufgewickelten Stück herausgezogen wird, oder auch wohl eine Tafel aus Holz oder Pappe, die in dem Stücke liegen bleibt. Das Legen in Falten erfolgt nach Art des Fachens (s. Tafel »Appreturmaschinen«, S. 1) mittels eines im Bogen von bestimmter Länge, z. B. 1 m, schwingenden Lineals (Legmaschine). Um die Länge zu messen, passiert der Stoff einen, z. B. den in Fig. 1 skizzierten, Meßapparat. An einem Balken E E, der mit zwei Füßen F F auf einem Tisch ruht, befindet sich ein fester Bügel D zur Aufnahme eines zweiten scharnierartig beweglichen Bügels GG.
Eine in diesen Bügel gelegte Achse a trägt ein Rad A von genau 1 m Umfang, eine Scheibe C, die am Rand in 100 gleiche Teile geteilt ist, und eine Schnecke c, die durch ein Schneckenrad e mit 100 Zähnen die 100teilige Scheibe B dreht. Wird nun das Gewebe H über den Tisch fortgezogen, so gerät A durch Reibung in Umdrehung und infolgedessen werden auf der Scheibe B die durchgelaufene Länge in Metern und auf der Scheibe C die Teile vom Meter in Zentimetern von den Zeigern z und u angezeigt.
Bei der am häufigsten verwendeten M. u. L. (Fig. 2) wird das Gewebe a über die Walze b durch zwei schwingende Lineale c und d abwechselnd nach links und rechts auf dem Tisch e in Falten und zugleich zum Festhalten unter die Stäbe f und f geschoben, so daß jede Falte eine Länge gleich dem Bogen ff bekommt und die gezählte Anzahl der Fallen die Lange des[671] Stückes angibt. Zum Schwingen der Lineale c und d dient ein Schwingenpaar g mit Schubstangen h und Zapfen i, die mit der Scheibe k im Kreise herumgeführt werden. Eine Schwinge l mit dem Drehpunkt sitzt am untern Ende an dem Linealträger und bringt daher diesen zum Kippen, wobei die Lineale das Zeug unter die Stäbe ff schieben. Damit hierbei der Tisch e e nachgeben, aber doch das Zeug unter f wie eine Zange fassen und festhalten kann, wird er durch ein Gegengewicht G nach oben gedrückt, ohne indessen verhindert zu sein, sich nach jeder neuen Zeuglage entsprechend zu senken. Zum Abnehmen des getafelten Zeuges wird der Tisch mittels des Fußtrittes p gesenkt. Zum Zählen der Lagen dient eine Schnecke o auf der Achse der Scheibe mit Zählwerk. Durch Verstellung des Zapfens i und der Stäbe ff ist die Länge jeder Lage genau einzustellen.
Brockhaus-1911: Meß- und Marktsachen · Mes
Meyers-1905: Meß- und Marktsachen · Meß
Pierer-1857: Meß [2] · Meß [1] · Mes