[54] Monat (Mond), im allgemeinen die Umlaufszeit des Mondes um die Erde. Da sich aber Anfang und Ende eines Mondumlaufs auf verschiedene Weise bestimmen lassen, so ergeben sich auch verschiedene Arten von Monaten. Die wahre Umlaufszeit des Mondes beträgt 27 Tage 7 Stunden 43 Minuten 11,5 Sekunden oder 27,32166 Tage und wird ein siderischer M. genannt, weil innerhalb derselben der Mond wieder[54] zu demselben Fixstern zurückkehrt. Rechnet man aber die Umlaufszeit von einem der Nachtgleichenpunkte an bis wieder zu dem nämlichen Punkt, so gibt dies den tropischen M., der wegen des Zurückweichens der Nachtgleichen 6,8 Sek. kürzer als der siderische ist und 27 Tage 7 St. 43 Min. 4,7 Sek. oder 27,32158 Tage umfaßt. Die Zeit von einer Mondphase bis zur Wiederkehr derselben ist der synodische M., der wegen der Bewegung der Erde in ihrer Bahn der längste ist und 29 Tage 12 St. 44 Min. 2,8 Sek. oder 29,53059 Tage enthält. Der Umlauf von dem auf- oder niedersteigenden Knoten bis wieder zu demselben heißt der drakonitische M. (Drachen- oder Knotenmonat) und hat 27 Tage 5 St. 5 Min. 35,8 Sek. oder 27,21222 Tage; er ist kleiner als der siderische M., weil die Knotenlinie, entgegen der Richtung der Mondbewegung, in ungefähr 19 Jahren einen vollen Umlauf vollführt. Anomalistischer M. heißt die Zeit von 27 Tagen 13 St. 18 Min. 37,4 Sek. oder 27,55460 Tagen von einem Durchgang des Mondes durch sein Perihel bis zum nächsten; er ist länger als der siderische M., weil das Perihel während eines solchen ungefähr 31/2° weiter nach Osten rückt. Alle bisher genannten Monate werden astronomische genannt im Gegensatz zu den bürgerlichen Monaten, die man für die Jahreseinteilung angenommen hat, und die eine bestimmte Anzahl von vollen Tagen, meist 30 oder 31, enthalten.
Die Dauer der bürgerlichen Monate und ihre Anzahl im Jahre war im Altertum ziemlich verschieden. Bei den Ägyptern wurde das Jahr schon frühzeitig in 12 Monate zu 30 Tagen und 5 einzelne Ergänzungstage eingeteilt. Bei den Griechen teilte man die Monate in 30tägige oder volle und 29tägige oder hohle Monate, die miteinander wechselten; jeder attische M. wurde in drei Dekaden geteilt, und die verschiedenen Monate hießen: Hekatombäon (Juli), Metageitnion (August), Boëdromion (September), Pyanepsion (Oktober), Mämakterion (November), Poseideon (Dezember), Gamelion (Januar), Anthesterion (Februar), Elaphebolion (März), Munychion (April), Thargelion (Mai), Skirophorion (Juni). Der Schaltmonat erhielt seine Stelle hinter dem Poseideon und hieß zweiter Poseideon. Das Jahr der Lakedämonier begann zur Zeit der Herbst-Tag- und Nachtgleiche; ihre Monate waren: Herasios (Oktober), Apelläos (November), Diosthyos (Dezember), der Name für unsern Januar ist unbekannt, Eleusinios (Februar), Gerastios (März), Artemisios (April), Delphinios (Mai), Phliasios (Juni), Hekatombeos (Juli), Karneios (August), Panamos (September).
Die Römer teilten ursprünglich das Jahr in 10 Monate ein: Martius (31 Tage), Aprilis (30 Tage), Maius (31 Tage), Junius (30 Tage), Quintilis (31 Tage), Sextilis (30 Tage), September (30 Tage), Oktober (31 Tage), November (30 Tage), Dezember (30 Tage). Von diesen Monaten hießen die 4 mit der größern Anzahl von Tagen die vollen (pleni), die übrigen 6 die hohlen (cavi). Später fügte Numa noch Januarius mit 29 und Februarius mit 28 Tagen hinzu und zwar den erstern am Anfang, den letztern am Schluß des Jahres. Zugleich verkürzte er die hohlen Monate um einen Tag und erhielt so ein Mondjahr von 355 Tagen. Um den Unterschied zwischen diesem und dem Sonnenjahr von 365 Tagen auszugleichen, schaltete man alle zwei Jahre zwischen 23. und 24. Februar einen M., den Mercedonius, ein, dem man abwechselnd 22 und 23 Tage gab. Cäsar hob 46 v. Chr. diesen Schaltmonat wieder auf, legte dem Januar, Sextilis und Dezember je zwei Tage zu, dem April, Juni, September und November je einen und führte einen alle vier Jahre wiederkehrenden Schalttag (24. Febr.) ein, durch den der Februar auf 29 Tage gebracht wurde. Schon die Dezemvirn hatten 304 diesem M. die zweite Stelle im Jahr gegeben. Im J. 45 erhielt der Quintilis den Namen Julius, Julius Cäsar zu Ehren, und 8 v. Chr. wurde der Sextilis dem Augustus zu Ehren Augustus genannt. Die später eingeführten Namen Nero für April, Claudius für Mai, Domitianus für Oktober sind wieder verschwunden. Name, Dauer und Reihenfolge der Monate sind aus dem Julianischen auch in den Gregorianischen Kalender übergegangen. Karl d. Gr. führte folgende Monatsnamen ein: Wintarmanoth, Hornung, Lenzinmanoth, Ostarmanoth, Winnemanoth, Brachmanoth, Hewimanoth, Aranmanoth, Widemanoth, Windumemanoth, Herbistmanoth, Heilogmanoth.
Die Juden haben 12 Monate für ihre gemeinen Jahre und 13 für ihre Schaltjahre. Die Monate heißen: Tischri, Marcheschwan, Kislev, Tebet, Schebat, Adar, Veadar (für das Schaltjahr), Nisan, Ijar, Sivan, Thamuz, Ab, Elul. Das kirchliche Jahr beginnt mit dem Nisan, in den das Osterfest fällt, das bürgerliche mit dem Tischri, um die Zeit der Herbst-Tag- und Nachtgleiche. Die Mohammedaner haben 12 Monate, die abwechselnd 29 und 30 Tage zählen: Moharrem, Safar, Rebî-el-awwel, Rebî-el-accher, Dschemâdi-el-awwel, Dschemâdi-el-accher, Redscheb, Schabân, Ramadân, Schewwâl, Dsû'l-kade, Dsû'l-hedsche. Die Monatsnamen des griechisch-osmanischen Kalenders sind: Kanūn-i-sāni (Januar), Schubāt (Februar), Mart oder Adār (März), Nīsān (April), Māis oder Ijār (Mai), Hasīrān (Juni), Temmus (Juli), Agostos oder Āb (August), Eilūl (September), Teschrĭn-i-awwal (Oktober), Teschrĭn-i-sāni (November), Kanūn-i-awwal (Dezember). Der französische republikanische Kalender, der das Jahr mit der Proklamierung der Republik (21. Sept. 1792) begann, gab auch den Monaten andre Namen: Vendémiaire, Brumaire, Frimaire, Nivôse, Pluviôse, Ventôse, Germinal, Floréal, Prairial, Messidor, Thermidor, Fructidor (s. Kalender, S. 458 u. 459). Päpstliche oder apostolische Monate, s. Menses.
In rechtlicher Beziehung ist unter Anfang des Monats der erste, unter Mitte der fünfzehnte, unter Ende der letzte Tag des Monats zu verstehen (Bürgerliches Gesetzbuch, § 192). Ist ein Zeitraum nach Monaten in dem Sinne bestimmt, daß er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der M. zu 30 Tagen gerechnet (§ 191). Ist eine Frist nach Monaten bestimmt, so gilt der entsprechende Tag des betreffenden Monats als der vereinbarte, z. B. »Heute in einem M.« ist so zu verstehen, daß das gleiche Datum des nächsten Monats (27. März und 27. April) gemeint ist. Fehlt in dem betreffenden M. der vereinbarte Tag, so gilt der Letzte des Monats als gemeint (Bürgerliches Gesetzbuch, § 188; Reichsstrafprozeßordnung, § 43, und Militärstrafprozeßordnung, § 146). Ist ein Wechsel zu Anfang, Mitte (Medio) oder zu Ende eines Monats zahlbar, so ist er am 1., 15. oder letzten des Monats fällig. Ist er bestimmte Zeit nach Sicht oder nach Dato fällig und ist diese Frist nach Monaten bemessen, so ist er an dem Tage des Zahlungsmonates fällig, der durch seine Zahl dem Tage der Präsentation oder Ausstellung entspricht. Vgl. Wechselordnung, § 30, 32, 98.[55]