Nunzĭus

[840] Nunzĭus (Nuntius, Nuncius, lat.; N. apostolicus, apostolischer Vikar), päpstlicher Abgesandter; Nunziatur, Bezeichnung für Amt und Wohnsitz eines solchen. Nunzien wurden früher namentlich die sogen. Legati missi, d.h. die zur Ausübung der päpstlichen Primatialrechte in gewisse Bezirke abgeordneten Prälaten, genannt (s. Legaten). Heutzutage bezeichnet man damit die diplomatischen Vertreter des Papstes an weltlichen Höfen, die regelmäßig zu den Gesandten erster Klasse gehören (s. Gesandte und Doyen), während man diejenigen diplomatischen Agenten des Papstes, die, wie z. B. der päpstliche Abgesandte im Haag, zur zweiten Klasse der Gesandten gerechnet werden, Internunzien nennt. Zuweilen wurden aber auch ständige Nunziaturen zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse des Tridentiner Konzils und zur Bekämpfung des Protestantismus errichtet (zuerst in Köln 1582), indem alsdann der betreffende N. mit der Ausübung besonderer päpstlicher Vorrechte, namentlich einer mit der bischöflichen konkurrierenden Jurisdiktion, betraut wurde (N. cum potestate legati a latere), so jetzt noch in Wien und München. Die Errichtung der letztern Nunziatur hat zu einer lebhaften, aber vergeblichen Gegenbewegung des Episkopats Veranlassung gegeben (s. Emser Kongreß). Vgl. Pieper, Zur Entstehungsgeschichte der ständigen Nunziaturen (Freiburg 1894) und Die päpstlichen Legaten und Nunzien in Deutschland, Frankreich und Spanien seit der Mitte des 16. Jahrhunderts (Münster 1897, Bd. 1).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 840.
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