Reservefonds

[820] Reservefonds (Erneuerungsfonds, Rücklage, Abschreibung), der bei geschäftlichen Unternehmungen, namentlich bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften, zur Deckung etwaiger Verluste, für Neuanschaffungen oder zur Ausgleichung der Abschreibungen im Inventar wegen Wertsverminderung vorbehaltene Vermögensbestand, für den ein besonderes Reservefondskonto geführt wird. Zur Herstellung des R. ist in der Regel nach den Statuten ein gewisser Prozentsatz vom jährlichen Reingewinn vorweg abzuziehen, bis dieser Fonds eine gewisse Höhe erreicht hat. Der R. der deutschen Reichsbank soll 60 Mill. Mk. betragen und dadurch gebildet werden, daß jährlich 20 Proz. des Reingewinnüberschusses nach Abzug von 31/2 Proz. für das Grundkapital so lange aufgespeichert werden, bis jene Höhe erreicht ist. Man spricht auch von einem R., wenn in guten Zeiten ein Teil des Gewinnes zu dem Zwecke zurückbehalten und aufgespeichert wird, um mit Hilfe desselben bei weniger günstigem Geschäftsgang die Dividende erhöhen und damit eine gleichmäßige Verzinsung der Einlagekapitalien erzielen zu können (Spezialreserve, Delkrederekonto zur Ausgleichung von Risikos). Eine ähnliche Bedeutung hat der R., wie er bei mehreren Staatsverwaltungen vorkommt, indem kleinere Überschüsse oder Teile der Einnahmen als frei verwendbarer Hilfsvorrat zur Deckung kleinerer außerordentlicher Ausgaben in Bereitschaft gehalten werden. Über die bei Versicherungsgesellschaften vorkommenden drei Arten von Reserven, die Prämien-, Schaden- und Kapitalreserve, s. Versicherung; über den R. bei Aktiengesellschaften s. Aktie, S. 238.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 820.
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