Biegsame Körper

[748] Biegsame Körper, feste Körper, deren Gestalt man, ohne Aufhebung des Zusammenhangs ihrer Theile, verändern kann; kehren sie in ihre frühere Gestalt zurück, wenn die äußere Kraft nicht mehr auf sie wirkt, so sind sie elastisch, im Gegentheil weich. Alle feste Körper besitzen in etwas Biegsamkeit. Wenn b. K. auf einem Punkte ruhen, so erhalten sie die Natur eines physischen Hebels, daher muß die Gewalt, mit der sie sich biegen können, desto größer sein, je weiter sich die Theile des festen Körpers von dem festen Punkte entfernen. So nimmt ein langer, starker Balken, der an beiden Enden unterstützt ist, in der Länge der Zeit eine krumme Gestalt an; ein Seil od. eine Kette an beiden Enden befestigt, biegt sich in eine krumme Linie (Kettenlinie), die in der Baukunst gebraucht wird.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 748.
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