Bundesgenossen

[454] Bundesgenossen (gr. Symmachoi, lat. Socii), zwei durch ein Bündniß vereinte Parteien, welche nach Verhältniß ihrer Macht od. nur mit einem vorher bestimmten Kraftaufwand sich gegenseitige Hülfe leisten. Als die ältesten bekannten sind in Griechenland die Amphiktyonien (s.u. Amphiktyonen), der Achäische u. Ätolische Bund (s.u. Achaia u. Ätolia), dann zu einem einzelnen bestimmten Unternehmen die verbundenen griechischen Volksstämme im Trojanischen Kriege anzusehen; später erhoben sich die Athener durch ihre Macht über ihre B. zu einer ungesetzlichen Suprematie u. Steuerauflegung. Früher war den mächtigsten Staaten die Hegemonie (s.d.) von den Bundesgenossen übertragen worden. Die Römer nannten B. die Einwohner der mit ihnen verbundenen Städte Italiens, welche sich verpflichtet hatten, jährlich eine gewisse Truppenzahl zur Verfügung der Römer zu stellen Die Bündnisse wurden entweder mit friedlichen Nachbarn (zuerst mit den Latinern unter Servius Tullius u. Tarquinius Superbus) od. solchen, welche nie Feinde gewesen waren (wie Ägypter, Judäer etc.), geschlossen (Foedera aequissima), solche B. hießen Socii atque amici populiromani; diesen Titel erhielten auch sonst den Römern befreundete Könige; od. mit Feinden des Römischen Staates, u. zwar mit solchen, die vor der völligen Besiegung die Waffen niederlegten (Foedera aequa), diese hießen Socii latinii u. durften fernerhin nach ihren eigenen Gesetzen leben; od. mit solchen, die als Feinde besiegt wurden (Foedera iniqua). Nach den Bedingungen der Unterwerfung waren ihre Verhältnisse sehr verschieden: die Socii italici konnten zum Theil noch nach eigner Verfassung leben, standen aber unter Roms Einfluß, zum Theil erhielten sie Gesetz u. Magistrate von Rom aus; die Socii provinciales mußten römischen Gesetzen gehorchen u. Steuern geben. Vergl. Provinciae. Die B. in Italien, bes. die Latiner (Socii latini nominis), genossen viele Vorzüge vor den B. in auswärtigen Staaten. Die B. durften sich nicht gegenseitig bekriegen, keine Gesandten an fremde Mächte schicken u. mußten den Römern in ihren Kriegen mit Proviant, Geld u. Truppen beistehen. Gewöhnlich bildeten die B. in der Schlachtordnung u. bei der Lagerung die Flügel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 454.
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