Eumĕnes [1]

[950] Eumĕnes, 1) ausgezeichneter Staatsmann u. Feldherr, geb. 363 v. Chr. zu Kardia in Thracien, wurde Geheimschreiber des Königs Philippos von Macedonien u. nach dessen Tode seines Sohnes Alexanders d. Gr., welcher ihn in Susa mit der Schwester seiner eigenen persischen Gemahlin vermählte. Als Alexander gestorben war, erhielt E. Kappadocien mit den angrenzenden Provinzen als Satrapie, nach deren Unterwerfung er bei des Perdikkas Abwesenheit die kleinasiatischen Provinzen gegen Antipater u. Krateros vertheidigte, welchen Letztern er 321 besiegte. Als ein treuer Anhänger des königlichen Hauses kämpfte er nach des Perdikkas Ermordung mit Ruhm gegen Antigonos 319–316, der sein Reich immer mehr zu vergrößern suchte. Im Jahr 315 kam endlich E. durch Verrath in des Antigonos Gewalt u. fand hier seinen Tod. E. hat Tagebücher über die Züge Alexanders geschrieben, die aber verloren gegangen sind. 2) E. I., König von Pergamos, regierte nach dem Tode seines Neffen Philetäros 263–241 v. Chr., schlug Antiochos I. bei Sardes u. vergrößerte das Reich; er war ein Freund u. Beschützer der Künste u. Wissenschaften. 3) E. II., folgte seinem Vater Attalos I. als König von Pergamos 198._– 1599. Chr.; er war ein Freund der Römer, die er auch im Kampfe gegen den syrischen König Antiochos d. Gr. unterstützte. Durch Roms Hülfe wurde er nach der ihm von Prusias von Bithynien beigebrachten Niederlage gerettet 183, u. ebenso im Kampfe gegen König Pharnakes von Pontus von Rom unterstützt. Wegen seiner Verdienste um die Römer erhielt er von ihnen einen großen Theil Vorderasiens bis zum Taurus. Auf einer Reise von Rom durch Griechenland entging er mit Mühe einem Anschlag auf sein Leben. Die frühere Freundschaft der Römer gegen E. verwandelte sich zuletzt in bittere Feindschaft, seitdem E. im Kriege der Römer gegen Perseus nicht mehr so hätiges Interesse für Rom, dessen Oberherrschaft ihn drückte, bewiesen u. sich sogar mit Perseus in Verbindung gesetzt hatte. Er starb 159 v. Chr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 950.
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