Fürstenschulen

[805] Fürstenschulen (Landschulen), die vom Kurfürsten Moritz zu Sachsen 1543 aus den eingezogenen Klostergütern gestifteten u. noch bestehenden Landschulen Pforta, Meißen u. Grimma (ursprünglich in Merseburg), in denen eine Anzahl Schüler (Alumnen), freien Unterricht, Kost u. Wohnung erhalten, od. nur eine gewisse kleine Summe für dieselben zahlen. Die Frei- u. Koststellen werden theils vom Landesherrn durch das Consistorium, theils von bestimmten Städten vergeben. Andere Schüler wohnen u. speisen bei den Lehrern, nehmen aber am Unterrichte Theil u. sind einer weniger strengen Ordnung unterworfen (Extraneer, Kostgänger) Die Schule zu Schleusingen zählte man ebenfalls zu den F., auch wohl, doch uneigentlich, die zu Roßleben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 805.
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