Jesuitenschulen

[808] Jesuitenschulen, die von den Jesuiten in den verschiedenen katholischen Staaten errichteten Unterrichtsanstalten, welche ihre Grundlage in der 1588 entworfenen u. 1599 unter dem General Claudius Aquaviva veröffentlichte Ratio et institutio studiorum Societatis Jesu haben. Dieselben zerfielen in Studia superiora (Universitäten) u. Studia inferiora (Gymnasien) u. erlangten bei der Gelehrsamkeit u. dem Eifer der Jesuiten sehr bald einen hohen Ruf. Die Studia superiora umfaßten den philosophischen u. theologischen Cursus; erster dauerte 2 bis 3 Jahre u. erstreckte sich auf Aristotelische Philosophie, Moral u. Mathematik; der letztere war vierjährig u. enthielt den Unterricht über die Heilige Schrift, die Hebräische Sprache, Scholastische Theologie u. Casuistik; nur besonders Befähigte, welche den philosophischen Cursus absolvirt hatten, wurden zugelassen. Die Studia inferiora zerfielen in fünf Klassen: Infima, Media, Suprema classis grammaticae, Humanitas u. Rhetorica. In den drei unteren Klassen wurde die Grammatik gelehrt, die Humanitas war lediglich Vorbereitungsklasse für die Rhetorica, deren Hauptgegenstand die Beredtsamkeit war. Die gründliche Erlernung der Lateinischen Sprache war das Hauptziel dieser Anstalten; aber die Studien des klassischen Alterthums wurden absichtlich vernachlässigt. Die Disciplin in beiden Arten von Anstalten war sehr streng, äußere Andachtsübungen wurden sorgsam beobachtet, körperliche Züchtigungen waren selten, vielmehr suchte man die Zöglinge durch klug berechnete moralische Mittel zum Wetteifer anzuspornen. Eine vollständige J. umfaßte[808] beide Arten von Anstalten. Als 1773 der Jesuitenorden vom Papst Clemens XIV. aufgehoben wurde, erfolgte auch die Auflösuug der Schulen derselben, obgleich ein großer Theil der ehemaligen Jesuiten ihre Lehrstühle an Universitäten u. Gymnasien behielten. Mit der Repristination des Ordens 1814 begannen auch die Jesuiten wieder sich des Unterrichtes zu versichern, theils dadurch, daß sie denselben in ganzen Staaten direct in die Hand zu nehmen versuchten, theils dadurch, daß sie in anderen Ländern eigene Anstalten gründeten, welche jedoch von den früheren I. wesentlich abweichen, s. Jesuiten II. B) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 808-809.
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