Schanze

[90] Schanze, 1) ein einzelnes, selbständiges Werk der passageren od. permanenten Befestigung. Nach der Gestalt des Grundrisses, welche die Feuerlinie bestimmt, sind sie geschlossene od. offene S-n; zu den geschlossenen gehören die Redouten, tenaillirten Verschanzungen (Sternschanzen) u. meist die bastionirten S-n; zu den offenen die Fleschen, Redans, Lunetten, Halbredouten, Schwalbenschwänze, horn- u. tronwerksartigen S-n. Die offenen S-n werden in der Keine meist mit Pallisaden, Verhauen od. anderen Hindernißmitteln geschlossen u. bilden so halboffene S-n. Meist baut man die S-n aus Erde, doch verwendet man auch Holz, Steine, Säcke etc. zum Bau u. benennt man sie nach dem vorherrschend benutzten Material Holz-, Mauer- etc. Schanzen. Oben bedeckte S-n nennt man Hohlschanzen, es sind meist Blockhäuser, welche einen selbständigen Zweck haben. Die S. versiebt man meist mit einem Graben u. verstärkt sie durch Hindernißmittel u. Reduits. Die Größe der S. richtet sich nach der Ställe der Besatzung mit Einschluß des Geschützes, welche im Innern hinlänglich Lagerraum finden müssen. 2) Auf großen Schiffen ein erhöhtes Stockwerk auf dem hinteren Theile des oberen Deckes, welcher bei dem großen Mast anfängt, u. in welchem sich die große Kajüte nebst den Kammern der Schiffsoffiziere befinden. Diese S. ist auch wohl mit leichten Kanonen besetzt, von denen zwei vorn zu Bestreichung des Verdecks bestimmt sind; das Deck der S, heißt Quarterdeck u. ist der gewöhnliche Aufenthalt der Offiziere; 3) Reisbündel, Faschine; daher Schanzen schlagen, ein Faschinenwerk machen; 4) ehedem so v.w. ein Wurf im Würfelspiel; daher Etwas in die S. schlagen, etwas auf das Spiel setzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 90.
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