Den Badetag soll man halten wie den Sonntag.
Erklärt sich vielleicht daraus, dass die Badestuben im Mittelalter nicht wie heute täglich, sondern nur an bestimmten, von der Obrigkeit festgesetzten Tagen zum Gebrauch geöffnet waren; an kleinern Orten gewöhnlich Sonnabends, in Städten Montags oder Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Fiel auf diesen Tag ein kirchlicher Feiertag, so trat der nächstfolgende Werktag an die Stelle. Kriegk erzählt, dass der, welcher in Frankfurt a.M. am andern Tage baden wollte, dazu die bürgermeisterliche Genehmigung einholen musste.