1. Grübchen im Kinn hat Schelmken im Sinn. – Simrock, 4066; Körte, 2429; Lohrengel, I, 343.
2. Grübchen in den Wangen, falsch wie die Schlangen.
3. Sagt das Grübchen Messer, so sind fünf Thaler besser.
Der hier hochdeutsch gegebene Spruch kam mundartlich (s. Schlötken) bei den Holzgerichten zu Delbrück in früherer Zeit vor. Der Richter kann nur diejenigen Vergehen bestrafen, die er kennt; das Verfahren in Delbrück zeigt, wie sehr man bemüht war, dem Versuche des Beschuldigten, sich der Busse zu entziehen, entgegenzutreten. Bei einem solchen Anlass versammelten sich alle Markgenossen, sich in Kreisform aufstellend; jeder hatte sein Messer (Knipp) vor sich in die Erde gesteckt. Da der Richter nicht jeden Frevel wissen kann, so soll jeder, der gefrevelt hat, sich selbst angeben, was auf folgende Weise geschieht: Der Richter liest die Namen der einzelnen ab; sobald der Genannte seinen Namen hört, zieht er sein Messer aus dem Boden. Hat er keinen Frevel begangen, so spricht er: »Ich ziehe mein Messer auf Recht.« Weiss er sich schuldig, so sagt er: »Ich ziehe mein Messer auf Gnade.« Hatte er gefrevelt und zog sein Messer gleichwol »auf Recht«, so musste er, dess überführt, doppelte Busse zahlen. Das Grübchen (Schlötken), in dem das Messer stak, ruft: »Messer, da du dies sagtest, da logest du.« Die Versammelten straften das Messer Lügen, und in diesem Augenblick waren für den Frevler fünf Thaler als Busse verloren (Wip). (Vgl. Graf, 326.)
4. Die Grübchen hat in ihren Wangen, wird, wenn auch arm, zur Eh' gelangen.
It.: Chi ha le buche nelle gote, si marita senza dote. (Giani, 1016.)
*5. Die beide hoben in ein Grübel1 gepischt. (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Grübchen. – Derbe, aber charakteristische Bezeichnung einer grossen Vertraulichkeit.