Generalpächter

[181] Generalpächter nannte man in Frankreich eine Gesellschaft von Speculanten, an welche die Regierung die jährlichen Einkünfte verschiedener indirecten Steuern und Abgaben verpachtete. Der Begründer dieser, später dem franz. Volke sehr verhaßt gewordenen, Einrichtung war Franz I., welcher im Jahre 1546 das Salzmonopol verpachtete, wozu in der Folge noch mehre andere kön. Gefälle, wie das Tabacksmonopol, der Eingangszoll von Paris, der Gold- und Silberstempel u.a.m. geschlagen wurden. Die Generalpächter gewannen bei diesen Pachtungen ungeheure Summen, welche unnöthigerweise den Staatskassen entzogen wurden. Um diesem Übelstande abzuhelfen, verpachtete Sully (Minister unter Heinrich IV.) 1599 jene Zölle auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung, wodurch der Nutzen, welchen die Regierung aus ihnen zog, bedeutend vermehrt wurde. Im Jahre 1728 wurden unter der Regierung Ludwig XV. die bisher einzelnen Pachtungen unter dem Namen »ferme générale« vereinigt und von sechs zu sechs Jahren an eine Gesellschaft von 60 Mitgliedern verpachtet. Diese Gesellschaft hatte wieder eine Menge von Unterbeamten in ihrem Dienste und bildete bald ein eignes Finanzcollegium, welches sich in eilf verschiedene Deputationen theilte. Dies war der Stand der Dinge bis zum Jahre 1789, in welchem der Ertrag der Zollverpachtungen etwas mehr als 180 Mill. Livres (etwa 46 Mill. Thlr.) betrug. Die Bequemlichkeit, mit welcher die Generalpächter die größten Summen erwarben, der üppige Luxus, mit welchem sie dieselben verpraßten, die Ungerechtigkeit, mit welcher die Stellen der Generalpächter vergeben wurden und die tyrannische Strenge, mit der die Abgaben von den Steuerpflichtigen beigetrieben wurden, hatten schon längst den lebhaftesten Unwillen, ja Haß des franz. Volks erregt und waren eine der nächsten Veranlassungen der franz. Revolution. Das unpolitische Institut wurde aufgelöst und die Mehrzahl der Generalpächter fiel gleich beim ersten Beginn der franz. Revolution als Opfer der Volkswuth.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 181.
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