Gulden

[299] Gulden oder Gülden ist eine noch jetzt gebräuchliche Münze, welche anfangs von Gold gearbeitet und danach benannt wurde. Sie heißt auch Floren, von Florenz, wo sie seit 1252 geprägt wurde. Diese alten Floren galten ungefähr so viel wie ein Dukaten und hatten auf der einen Seite das Bild des Täufers Johannes, auf der andern eine Lilie. Als später die silbernen kleinen Gulden aufkamen, welche die rheinischen Kurfürsten seit 1551 prägten, nannte man zum Unterschied die goldenen Goldgulden oder Goldgülden. Gegenwärtig ist der Werth der Gulden sehr verschieden. Während die danziger Gulden nur zu sechs, die poln. zu vier und die genfer gar nur zu zwei Groschen gerechnet werden. hat man noch jetzt alte lübische Gulden zu 2 Thlr. 21 Gr. Im Allgemeinen sind aber die in Deutschland gebräuchlichen Gulden theils nach dem Zwanzigguldenfuß ausgeprägt (d.h. es gehen 20 auf eine seine Mark Silber), theils nach dem Vierundzwanzigguldenfuß (24 auf eine seine Mark Silber). Die erstern, die sogenannten Reichs- oder Conventionsgulden, sind üblich in Östreich, im Königreich Sachsen und in Augsburg. Die zweiten, die sogenannten rheinischen Gulden, in Baden, Baiern, Nassau, Würtemberg, Meiningen, Darmstadt, Hildburghausen und andern Orten. Sechs Gulden vom Vierundzwanzigguldenfuß gehen auf fünf vom Zwanzigguldenfuß. Beide Arten Gulden werden zu 60 Kreuzern, der Kreuzer zu vier Pfennigen gerechnet. In Sachsen rechnet man den Gulden zu 16 Groschen, sodaß also ein rheinischer Gulden 131/3 Groschen gilt. – Noch bedient man sich des sogenannten meißnischen Güldens in Sachsen im Abgabenwesen und einigen andern Fällen. Man rechnet acht solcher Gülden auf sieben Conventionsthaler.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 299.
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