König

[639] König, ein altes deutsches Wort, bezeichnet im Allgemeinen den obersten Herrn eines unabhängigen Reiches, Königreiches, ist aber in neuerer Zeit ein Titel, welchen in Europa vorzugsweise die Beherrscher gewisser Länder führen. Während des Mittelalters nahmen die Päpste und die Kaiser das Recht in Anspruch, Könige zu ernennen; doch ernannte sich Friedrich I. als Beherrscher des von der polnischen Oberlehnshoheit befreiten Preußens 1701 zum Könige von Preußen aus eigner Machtvollkommenheit. Napoleon nahm mit dem Kaisertitel auch das Recht Könige zu ernennen wieder an und schuf mehre Königreiche, welche wieder untergegangen sind. Alterthümlich ertheilte er auch seinem Sohn und muthmaßlichen Nachfolger in der Kaiserwürde den Titel eines Königs von Rom. Indeß haben doch seit der franz. Revolution mehre Reiche den Königstitel angenommen, die ihn früher nicht führten, namentlich mehre deutsche Staaten, welche erst durch Auflösung des deutschen Kaiserreichs völlig selbständig geworden sind. Gegenwärtig führen den Königstitel: 1) der Kaiser von Rußland als König von Polen, Moskau, Kasan, Astrachan, Sibirien und dem taurischen Chersones; 2) der Kaiser von Östreich als König von Ungarn, Böhmen, dem lombardisch-venetianischen Königreiche, Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien und Lodomerien, sowie als Titularkönig von Jerusalem; 3) der König von Preußen; 4) der König von Großbritannien (England und Schottland) und Irland; 5) der König der Franzosen; 6) der König von Spanien, Castilien, Leon, Aragon, beiden Sicilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galicien, Majorca, Sevilla, Sardinien, Cordova, Corsica, Murcia, Jaen, Algarvien, Algeziras, Gibraltar, den canarischen Inseln, dem westl. und östl. Indien, den Inseln und festen Lande jenseit des Weltmeeres; 7) der König von Portugal und Algarvien; 8) der König beider Sicilien und von Jerusalem; 9) der König von Sardinien, Cypern und Jerusalem; 10) der König von Baiern; 11) der König von Würtemberg; 12) der König von Sachsen; 13) der König von Hanover; 14) der König der Niederlande; 15) der König der Belgier; 16) der König von Dänemark, auch König der Wenden und Gothen; 17) der König von Schweden und Norwegen, auch König der Wenden und Gothen; 18) der König von Griechenland. Aus diesem Verzeichnisse sieht man, daß viele Fürsten den Königstitel auch von solchen Ländern haben, welche sie gar nicht besitzen; die Titel werden in diesem Falle gewöhnlich fortgeführt, um alte Ansprüche, welche die königliche Familie hat, damit zu verwahren oder um alterthümliche Erinnerungen festzuhalten. Allen Königen kommt der Titel Majestät zu und überdies wer den ihnen noch mehre besondere Ehrenrechte, königliche Ehrenrechte, zuerkannt. Dieselben besitzen indeß zuweilen auch andere selbständige Staaten, so früher die Republik Venedig, die Republik der vereinten Niederlande, die Kurfürsten und gegenwärtig die Schweiz, die Kurfürsten von Hessen, die Großherzoge, wenigstens zum Theil. – König oder lat. regulas wird von den Mineralogen jedes Stück reinen, aus den Erzen geschiedenen und keine unmetallische Beimischung enthaltenden Metalls genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 639.
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