[507] Dänemark (das Königreich) ist das kleinste der nordischen und der skandinavischen Reiche, unter welchem Gesammtnamen außerdem Schweden und Norwegen verstanden werden, und besteht aus der Halbinsel Jütland, deren südl. Hälfte das Herzogthum Schleswig bildet, aus den zum deutschen Bunde gehörenden Herzogthümern Holstein und Lauenburg, aus mehren benachbarten großen und kleinen Inseln, aus den Faröern und Island (s.d.) und den Niederlassungen auf der Westküste von Grönland (s.d.), auf den westind. Inseln St.-Thomas, St.-Croix und St.-Jean, auf der Küste von Guinea, und der Stadt und dem Gebiete Trankebar in Ostindien. Die beisammen liegenden Hauptbestandtheile dieses Reichs werden südl. von der Elbe und dem hamburg. Gebiete, westl. von der Nordsee, welche in D. die Westsee genannt wird, nördl. durch das Skagerack, östl. vom Kattegat, von Mecklenburg, Lübeck und vom baltischen Meere begrenzt, welches durch drei von Schweden und den dän. Inseln gebildete Meerengen, die beiden Belte und den Sund, mit der Nordsee zusammenhängt. Über die ältesten Zustände dieser Gebiete geht aus sagenhaften und einander oft widersprechenden Nachrichten nur hervor, daß zuerst deutsche Stämme ihre Wohnsitze dort aufschlugen, welche weit über 100 Jahre v. Chr., nachdem wahrscheinlich das Meer einen Theil ihres Landes verschlungen, nach S. zogen, um sich eine neue Heimat zu suchen. Seit 250 n. Chr. scheinen gothische Stämme unter Anführung eines Königs Odin die Herrschaft ihrer Waffen und ihrer Götter in diesen Gegenden geltend gemacht zu haben und mit Odin's Sohne Skiold begann der Herrscherstamm der Skiold-Unger oder Nachkommen Skiold's, der in gerader Linie bis zur Mitte des 6. Jahrh. regierte. Obgleich aber die Dänen und Norweger, später gewöhnlich Normannen (s.d.) genannt, die Küstenländer und Inseln der Ost- und Nordsee damals schon mit ihren Raubzügen heimsuchten, auch bereits zu Ende des 7. Jahrh. durch den h. Willibrord der Versuch gemacht wurde, das Christenthum unter ihnen auszubreiten, fehlt es doch bis ins 9. Jahrh. an zuverlässigen Nachrichten über die Schicksale der dän. Gebiete. Nachdem 810 Karl der Große die Grenze seines Reichs durch Unterwerfung der Sachsen bis an die Eider ausgedehnt und dem Dänenkönige Gottfried I. das Übergewicht seiner Waffen hatte fühlen lassen, gelang es zwar dem h. Ansgar (s.d.) 826 den König Harald zum Christenthume zu bekehren, aber seine Nachfolger wendeten sich stets dem Heidenthume wieder zu, sobald die Waffen der Deutschen ihnen die Wahl ließen. Allein vergebens wurde zur Abwehr derselben der zuerst von König Gottfried auf dem nördl. Ufer der Eider gegen die unter fränk. Botmäßigkeit gerathenen Sachsen angelegte, von der Ostsee-bis zur Nordseeküste reichende Grenzwall, das Dänenwerk genannt, wiederholt hergestellt; die Deutschen erstürmten und zerstörten ihn unter Otto II. im I. 975, und mit Knud dem Großen, 1015–36, der auch über das von König Swen I. nach wiederholten Kämpfen 1013 eroberte England herrschte, beginnt endlich die ununterbrochene Reihe christlicher dän. Könige. Knud's Regierung war glänzend; er machte große Eroberungen in Schottland, Schweden und Norwegen, gab D. die ersten geschriebenen Gesetze und beförderte durch Stiftungen von Bisthümern und Klöstern und durch ausgesandte Heidenbekehrer die Ausbreitung des Christenthums nah und fern. Ein Theil seiner Eroberungen, namentlich Norwegen, ging jedoch bald wieder verloren und nach der kurzen, durch verderbliche Streitigkeiten bezeichneten Regierung seiner drei Söhne, die keine Erben hinterließen, fiel D. kraft eines Erbvertrags an den norweg. König Magnus den Guten, dem jedoch ein Schwestersohn Knud's [507] des Großen, Swen Estritson, die Herrschaft 1047 wieder entriß. Dieser wurde Stifter einer Regentenfamilie, die sich vier Jahrh. behauptete und deren ausgezeichnetste Könige Waldemar I., 1157–82, groß als Feldherr und Regent, der Eroberer von Arkona (s.d.) auf Rügen, Knud VI., gest. 1202, und Waldemar II. oder der Sieger, gest. 1241, waren, der sich fast die ganzen Küstenländer des baltischen Meeres unterwarf. Seine schwachen Nachfolger ließen aber das kön. Ansehen zum Spielball der übermüthigen Großen und der Geistlichkeit herabsinken, die erworbenen Provinzen gingen meist verloren und erst Waldemar III., gest. 1376, der letzte dieses Stammes, versuchte mit einigem Erfolg die Trümmer des ehemaligen Dänenreichs wieder zu vereinigen. Die Dänen wählten nach ihm Olav, den Sohn seiner an den norweg. König Hakon VII. vermählten Tochter Margaretha, zum Könige, als dieser aber 1387 starb, vereinigte die staatskluge, unterdessen verwitwete Margaretha die Kronen von Dänemark und Norwegen, wurde 1389 auch von den Schweden, die sie wider ihren verhaßten König Albrecht unterstützte, zur Königin gewählt und stiftete nun 1397 zu Kalmar in Schweden die darnach benannte berühmte Union, mit der sie eine ewige Vereinigung aller drei Reiche bezweckte. Margarethens erwählter Nachfolger, Erich von Pommern, 1412–39, und dessen Thronfolger Christoph von Baiern, gest. 1448, waren den Verhältnissen nicht gewachsen, nach ihnen tritt aber in D. mit Christian I., aus dem mütterlicherseits von den alten dän. Königen abstammenden gräflich-oldenburg. Hause, eine neue Herrscherlinie auf, welche den dän. Thron noch inne hat, auch im Großherzogthume Oldenburg regiert und aus der Schweden und Rußland Regenten erhalten haben. König Christian regierte auch über Norwegen, sowie eine kurze Zeit über Schweden, vereinigte Schleswig und Holstein mit D., war aber hier durch seine eingegangenen Wahlbedingungen so gebunden, daß er ohne die Großen wenig unternehmen konnte; seine Regierung ist noch durch Stiftung der Universität Kopenhagen und durch die Verpfändung der Orkney- und Shetlandsinseln an Jakob III. für 58,000 Dukaten merkwürdig. Unter noch mehr beschränkenden Bedingungen gelangte sein Sohn Johann I., 1481–1513, zum Throne, und die blutigen Versuche seines Nachfolgers, des leidenschaftlichen und grausamen Christian II., diese Abhängigkeit zu vernichten, kosteten ihm zuerst die Krone von Schweden, dem in Gustav Wasa (s.d.) 1521 ein Befreier erstand, und 1523 auch die beiden andern Kronen, indem sein Oheim Friedrich von Holstein in D. und Norwegen zum Könige gewählt und Christian II. zur Entfernung gezwungen wurde. Zwar landete er 1532 mit einer Flotte in Norwegen, um das Verlorene wiederzugewinnen, ward aber von König Friedrich I. durch Verrath gefangen genommen und in einen Thurm gesperrt, wo er 17 Jahre in Gesellschaft eines Zwergs und eines alten Soldaten lebte, bis ihn das Mitleid seines Neffen, des 1534 zur Regierung gelangten Christian III., die letzten zehn Jahre seines Lebens in Freiheit zu verbringen erlaubte. Christian III. vollendete die schon unter seinem Vorgänger begonnene Einführung der Reformation unter Mitwirkung von Joh. Bugenhagen (s.d.), mischte sich aber, obgleich Mitglied des schmalkald. Bundes, nicht in die deutschen Händel; die von ihm 1544 geschehene Theilung von Holstein und Schleswig mit seinen Brüdern Johann und Adolf, welcher Letztere Stifter der Linie Holstein-Gottorp wurde, gab aber später wegen der Leistungen an D. zu den größten Streitigkeiten Veranlassung. Der 1559 nachfolgende Friedrich II. unterwarf endlich das lange widerstrebende Dithmarschen (s.d.), ein Krieg mit Schweden wegen Liefland ward aber 1570 durch den stettiner Frieden ohne Vortheil beendigt. Übrigens regierte Friedrich II., soweit es die höchst beschränkende Wahlcapitulation erlaubte, als gerechter, für sein Zeitalter aufgeklärter Fürst, beförderte die Wissenschaften und war Tycho Brahe's (s.d.) Freund. Seinem Bruder Johann überließ er 1564 ein Drittheil seines Antheils an Schleswig und Holstein, und dieser ward nun Stifter des Hauses Holstein-Sonderburg. In dem 1588 noch unmündig zum Throne gelangenden Christian IV. (s.d.) erwuchs den vereinigten Reichen D. und Norwegen der berühmteste Fürst seines Stammes; seine Theilnahme am dreißigjährigen Kriege war aber daran Schuld, daß seine lange und glanzvoll begonnene Regierung ein sehr trübes Ende nahm und sein Nachfolger Friedrich III., 1648–70, das Land in erschöpftem Zustande übernahm. Der herrschsüchtige Adel hatte Letzterm wieder neue Zugeständnisse abzudringen gewußt, welche den König fast zum bloßen Vollstrecker der Beschlüsse des Reichsraths machten. Diese Abhängigkeit war keine der letzten Ursachen, daß in dem von 1657–59 mit Schweden geführten Kriegen D. seiner Auflösung nahe schien und vielleicht nur durch den heldenmüthigen Widerstand der Bürger von Kopenhagen, welche die wenig befestigte Stadt ein halbes Jahr wider den Feind behaupteten, und den im Febr. 1660 erfolgten Tod Karl Gustav's von Schweden abgewendet wurde, worauf im Mai der für D. harte kopenhagener Friede zu Stande kam. Das Land befand sich nach diesem Kriege in einem höchst traurigen Zustande und der König berief daher die Stände zu einem großen Reichstage nach Kopenhagen, um die Mittel zur Abhülfe mit ihnen zu berathen. Der Bürgerstand erhielt bei dieser Versammlung ungewöhnliches Gewicht durch die Repräsentanten von Kopenhagen, welche zum ersten Male als freie Reichsstände anwesend waren, indem Friedrich III. den Bürgern für die tapfere Vertheidigung der Stadt Adelsrechte verliehen hatte. Müde der zahllosen Bedrückungen des steuerfreien Adels, trugen die übrigen Stände mit der Geistlichkeit darauf an, daß der Adel angemessene Beiträge zu den Staatslasten gebe, und als dies verworfen wurde, sperrten die Bürger die Stadt, erklärten den König für unumschränkt und den Thron erblich in der regierenden Familie. Der Adel, der bei versuchter Widersetzlichkeit Alles zu fürchten hatte, mußte seine Zustimmung geben, die Umsicht aber, mit welcher die Umgestaltung der Verhältnisse durchgeführt wurde, vereitelte alle spätern Versuche zum Widerstande, und auch Norwegen erhielt ähnliche Einrichtungen.
Friedrich III. starb 1670 als erster Erbkönig von D. mit dem Ruhme, nur weisen Gebrauch von der ihm übertragenen Gewalt gemacht zu haben; das von ihm gegebene sogenannte Königsgesetz, welches gleichsam eine Erläuterung der kön. Rechte bildete und den Regenten nur hinsichtlich der lutherischen Religion und der Unveräußerlichkeit des Reichs beschränkte, wurde erst unter seinem Nachfolger Christian V., gest. 1699, bekannt. Dieser, sowie Friedrich IV., 1700–30, wurden in Kriege mit Schweden Und in lange Streitigkeiten mit den Herzogen von Holstein über die 1667 [508] nach Aussterben des Mannsstammes an D. gefallenen oldenburg. Lande verwickelt, was indessen die Einführung vieler Verbesserungen in der Landesverwaltung und die Zunahme des allgemeinen Wohlstandes, sowie eine höhere geistige Thätigkeit nicht verhinderte, und es gehören namentlich in diesen Zeitraum der besonders als Dichter geistlicher Lieder ausgezeichnete Thomas Kingo und der noch immer geschätzte Dichter Reenberg, an die sich der als Geschichtschreiber, komischer Dichter und philosophischer Schriftsteller ausgezeichnete Holberg (s.d.) anschloß, mit dem eine neue Periode der dän. Literatur anhob. Die Regierung Christian VI. ist durch Stiftung vieler gemeinnütziger Anstalten, der Akademie der Wissenschaften und durch Verschönerung Kopenhagens ausgezeichnet, nur wurde bei allen diesen löblichen Zwecken nicht mit weiser Sparsamkeit verfahren, daher Friedrich V., 1746–66, eine ansehnliche Schuldenlast vorfand. Seine eignen Regententalente, sowie seine trefflichen Minister beförderten D.'s Wohlfahrt von Neuem; der Anfall des Herzogthums Holstein-Plön, 1761, drohte jedoch D. in einen Krieg mit Peter III. von Rußland zu verwickeln, der die alten Ansprüche seines Stammhauses geltend machen wollte, was indessen sein unglückliches Ende verhinderte. Gleichwol hatten die nöthig gewordenen großen Rüstungen, neben manchem mislungenen Finanzplane für D. zur Folge, daß die Landesschulden 20 Mill. Thlr. beim Regierungsantritte Christian VII. überstiegen. Unter ihm erfolgte 1773 die Abtretung der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst gegen alle Ansprüche Rußlands auf Holstein und Schleswig. Schon vorher überließ der gemüthskranke König die Geschäfte den von seiner Gemahlin begünstigten Ministern Brandt und Struensee (s.d.), nach deren Sturze durch die herrschsüchtige verwitwete Königin Juliane Marie von Braunschweig, diese und ihr Sohn Friedrich, gest. 1805, die Regierung leiteten, bis 1784 der 16 I. alte Kronprinz Friedrich, seit 1808 als Friedrich VI. (s.d.) regierender König, von Christian VII. zum Mitregenten angenommen wurde. Jetzt erfolgte 1788 die gänzliche Aufhebung der Leibeigenschaft und 1792 die des Sklavenhandels und der Sklaverei, womit D. allen Handelsstaaten voranging. Die vertragsmäßige Theilnahme D.'s am Kriege Rußlands gegen Schweden im J. 1788 hemmten bald Preußen und Großbritannien, dagegen erklärte D. 1792 auf das Verlangen, sich den wider Frankreich verbündeten Mächten anzuschließen, seine Neutralität, wurde aber durch seinen Beitritt zu der von Rußland 1800 erneuerten bewaffneten Neutralität in Krieg mit Großbritannien verwickelt, welcher nach der für die Dänen ruhmvollen Seeschlacht bei Kopenhagen, 2. Apr. 1801, dennoch mit einem Frieden endigte, in dem England das Recht zur Durchsuchung neutraler Schiffe behauptete. Um den von Napoleon 1807 verlangten Beitritt D.'s zum Continentalsystem zu verhindern, foderte England, daß D. sein Verbündeter werden oder ihm seine Flotte ausliefern solle, und als Beides abgelehnt wurde, erfolgte ohne Kriegserklärung der Angriff Kopenhagens (s.d.) von der Land- und Seeseite und nach Eroberung der Stadt am 7. Sept. die Entführung der unausgerüstet im Hafen liegenden Flotte von 18 Linienschiffen, 15 Fregatten u.s.w. Jetzt schloß sich D. eng an Frankreich und erneuerte auch 1813 dieses Bündniß, da ihm die Abtretung Norwegens an Schweden als Bedingung der Aufnahme in die Verbindung wider Napoleon gestellt wurde, in die es gleichwol im Frieden zu Kiel, 14. Jan. 1814, sowie in die Abtretung von Helgoland an England willigen mußte, dafür jedoch später, wenn auch unzulänglich, mit schwed. Pommern entschädigt wurde, das es an Preußen gegen das Herzogthum Lauenburg und 6 Mill. Thlr. vertauschte. Hierauf trat D. mit Holstein und Lauenburg 1815 dem deutschen Bunde bei, hat dabei die zehnte Stelle, im Plenum drei Stimmen und stellt 3600 M. zum 10. Corps der Bundesarmee. Aus eigner Bewegung sind von Friedrich VI. durch das Staatsgesetz vom 15. Mai 1834 Provinzialstände eingeführt worden, welche in drei Versammlungen Jütland und Schleswig, die dän. Inseln und Holstein vertreten. Die dän. Literatur hat in neuerer Zeit besonders das Gebiet der Dichtkunst vielfach bereichert, und die Dichter Joh. Ewald (s.d.), der als Lyriker ausgezeichnete Jens Baggesen, gest. 1826, Ad. Öhlenschläger (s.d.) und Andere werden auch in Deutschland gefeiert, die bildenden Künste aber verdanken D. den berühmten Albert Thorwaldsen (s.d.).
Das Gesammtgebiet des dän. Staats wird auf 2466 ! M. mit 2 Mill. Einw. berechnet, wovon auf das eigentliche D., also Jütland, Schleswig, Holstein, Lauenburg und die umliegenden Inseln, 1020 ! M. mit 1,960,000 Einw. kommen, welche dänisch, friesisch, platt- und hochdeutsch reden, wovon das erste eine zur selbständigen Schriftsprache ausgebildete Mundart der alten skandinav. Sprache ist. Die genannten Gebiete sind durchaus Fortsetzung des norddeutschen Flachlandes; die Küsten sind besonders gegen O. durch tiefe Meerbusen, Fiörden genannt, zerrissen; hier und da erheben sich Kreidefelsen und durch die Halbinsel zieht sich bis zur äußersten Nordspitze Skagen ein sandiger Landrücken, dessen höchster Punkt der etwa 1200 F. hohe Himmelsberg im nördl. Jütland ist. Die Flüsse der Halbinsel sind, die Elbe an der Südgrenze ausgenommen, welche die schiffbare Steckenitz aufnimmt, die durch die Trave mit der Ostsee in Verbindung steht, nur Küstenflüsse und der ansehnlichste ist die bei Bördesholm in Holstein entspringende Eider, welche fast ganz schiffbar, durch den 41/8 M. langen schleswig-holstein. Kanal mit der Ostsee verbunden ist und unweit Tönningen in die Nordsee mündet; die kleinen Flüsse Jütlands heißen sämmtlich Aa, was im Dänischen wie o lautet, z.B. Widaa, Bredeaa u.s.w.; von Landseen sind der Arresee, der Plöner-, Selenter- und Ratzeburgersee zu bemerken. Das Klima ist im Allgemeinen unbeständig, feucht und stürmisch, allein milder, als die geographische Lage voraussetzen läßt; denn nur in harten Wintern können die zugefrorenen Meerengen zwischen den Inseln mit Schlitten passirt werden. Den fruchtbarsten Boden haben Schleswig, Holstein und einige Inseln; Jütland eignet sich mehr zur Viehzucht. Hauptproducte sind: treffliches Rindvieh, ausgezeichnete Pferde, Getreide, Butter, eingesalzenes Fleisch, Häute u.s.w.; die reiche Fischerei liefert Lachse, Heringe, Aale, Dorsche, Hummern u.s.w.; der Austernfang, ein Regal, wird allein für 7–8000 Thlr. verpachtet. Salz, sowie Holz müssen eingeführt werden, denn der vorhandene Torf und die wenigen Steinkohlen auf der Insel Bornholm sind unzureichend. Das Fabrikwesen entspricht nicht der ihm von der Regierung gewidmeten Unterstützung, am Welthandel aber nimmt D. vorzüglich durch eine ausgebreitete Frachtschiffahrt Theil. Seit 1818 besteht [509] eine Nationalbank. Das Landheer zählt in Friedenszeiten 38,800 M., die Flotte bestand 1831 aus 5 Linienschiffen, 8 Fregatten und vielen kleinen Fahrzeugen.
Das eigentliche D. wird in sieben Stifter und die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Sachsen-Lauenburg abgetheilt. Zum Stifte Seeland gehören: die gleichnamige Insel mit der Haupt- und Residenzstadt Kopenhagen (s.d.) und der alten Stadt Roeskilde, der in Verfall gekommenen kön. Residenz bis 1443, mit 2000 Einw. und einem Schlosse, das durch einen bedeckten Gang mit der Dreifaltigkeitskirche, dem Begräbnißorte der kön. Familie, verbunden ist, wo 20 Könige und Königinnen beigesetzt sind; das felsige Bornholm, wo Eisen und andere Mineralien gefunden werden, Samsöe und Möen. Das Stift Fün en oder Fyen umfaßt die Insel Fünen mit der Hauptstadt Odense von 5700 Einw., wo sich eine Sammlung aller dän. Bücher befindet, welche im In-und Auslande gedruckt worden sind; das fruchtbare Langeland, Taasingen und andere; das Stift Laaland wird von den Inseln Falster und Laaland gebildet, welches den fruchtbarsten Boden in ganz D. hat. In Nordjütland liegen: die Stifter Aalborg mit der gleichnamigen Hauptstadt von 7500 Einw.; Wiborg mit der Hauptstadt Wiborg von 4000 Einw.; Aarhuus mit der Stadt Aarhuus von 7800 Einw., am Kattegat, und Ribe oder Ripen mit Friedericia, am kleinen Belt, der einzigen Festung in Jütland, wo der Zoll für die durchpassirenden Schiffe erhoben wird. Im Herzogthum Schleswig oder Süd-Jütland ist die Hauptstadt das wohlgebaute Schleswig mit 11,000 Einw., an dem langen, aber nicht tiefen Meerbusen Schlei, in dem auf einer Insel das Schloß Gottorp liegt, der Sitz des Statthalters beider Herzogthümer und der obersten Behörden. Haupthandelsplatz dieser Provinz ist Flensburg mit 16,000 Einw., einem trefflichen Hafen und mancherlei Fabrikanlagen; zwischen beiden Städten liegt das 4 M. breite Land Angeln, wo die um 450 nach England geschifften Angelsachsen wohnten und wo noch eine besondere deutsche Mundart geredet wird. Die Stadt Tondern mit 3600 Einw. ist durch die daselbst und in der Umgegend betriebene Spitzenfabrikation merkwürdig. Noch gehören zu Schleswig die Inseln Femern, Alsen, Arröe, Föhr und andere. Die Marschgegend im westl. Holstein bewohnen die Dithmarsen und hier gibt es nur ansehnliche Flecken und Dörfer; im nördl. Theile liegt am Kielersiord die Stadt Kiel mit 10,000 Einw., der zweiten Landesuniversität und vielen Bildungsanstalten, auch lebhaftem Handel. An der Eider ist die Festung Rendsburg mit 7500 Einw. zu bemerken, und an der Elbe die eigentliche, ehemals befestigte Hauptstadt Glücksburg mit 5400 Einw., in einer tiefen Marschgegend, wo es an Trinkwasser fehlt, und das wichtige Altona (s.d.), in dessen Nähe das Dorf Ottensen mit Klopstock's Grabmale liegt. Der Fabrikort Wandsbeck hat als Wohnort des als »wandsbecker Bote« bekannten Schriftstellers Claudius (s.d.) besonderes Interesse. In Sachsen-Lauenburg sind anzuführen: die Städte Ratzeburg auf einer Insel im gleichnamigen See, die durch einen Damm und eine Brücke mit dem Lande in Verbindung gesetzt ist; Lauenburg an der Elbe; Steckenitz mit 3400 Einw., und das Dorf Möllen mit Till Eulenspiegel's Grabmale.
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