Gans, Eduard

[321] Gans, Eduard, Vertreter der philosophischen Schule der Jurisprudenz in Deutschland, geb. 22. März 1797 in Berlin von jüdischen Eltern, gest. 5. Mai 1839, studierte in Berlin, Göttingen und Heidelberg, wo mehrere seiner juristischen Abhandlungen in Thibauts »Archiv« Aufnahme fanden, und wurde 1826, nachdem er ein Jahr zuvor zum Christentum übergetreten war, außerordentlicher, 1828 ordentlicher Professor in der Berliner juristischen Fakultät. Durch Begründung der Rechtswissenschaft auf Philosophie trat er in Widerspruch mit der namentlich durch Savigny repräsentierten sogen. historischen Schule, die er bereits in der Vorrede zu den »Scholien zum Gajus« (Berl. 1821) angegriffen hatte. Von seinen Werken sind als bedeutendstes zu nennen: »Das Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwickelung« (Bd. 1 u. 2, Berl. 1824–25; Bd. 3 u. 4, Stuttg. 1829–35). Auch schrieb er: »System des römischen Zivilrechts« (Berl. 1827); »Beiträge zur Revision der preußischen Gesetzgebung« (das. 1830–32); »Vermischte Schriften juristischen, historischen, staatswissenschaftlichen und ästhetischen Inhalts« (das. 1834, 2 Bde.); »Rückblicke auf Personen und Zustände« (das. 1836); »Über die Grundlage des Besitzes« (das. 1839). G. war Mitbegründer der »Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik«. Besonderes Verdienst erwarb er sich als Herausgeber von Hegels »Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte« (Berl. 1837).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 321.
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