Barberīni [2]

[314] Barberīni, früher Castellini, patricische Familie, aus der Stadt Semifonte, B. vom Flecken Barberino 1) genannt, später zu Rom. Merkwürdig: 1) Francesco, italienischer Rechtsgelehrter u. Dichter, geb. 1264 zu Barberino; lebte zu Florenz u. st. 1348. Er schr.: Documenti d'amori, Rom 1640. 2) Antonio I., zu Anfang des 16. Jahrh.; legte durch ausgezeichnete Erziehung, die er seinen 3 Neffen, den Söhnen seines Bruders Carlo I., gab, den Grund zur Größe seiner Familie; der älteste derselben war 3) Antonio II.; der jüngste 4) Rafael, dieser war Ingenieur, diente in den Niederlanden u. ward 1575 vom Herzog Alba in wichtigen Aufträgen an die Königin von England gesendet. 5) Carlo II., der älteste Sohn von B. 3), erhielt durch seinen Bruder Maffeo das Herzogthum Cesi u. Monterotondo, u. ward Generalissimus der päpstlichen Kriegsmacht. 6) Maffeo, Bruder des Vor., wurde 1623 als Urban VIII. (s.d.) Papst. 7) Antonio III., Bruder des Vor., geb. 1569, Cardinal u. Bibliothekar der römischen Kirche, st. 1646. 8) Francesco II., Sohn von B. 5), Cardinal, Statthalter zu Avignon u. Urbino, päpstlicher Gesandter in Spanien u. Frankreich, um die Streitigkeiten wegen Veltlin auszugleichen; er st. 1697 als Decan des H. Collegiums u. war Begründer der Barberinischen Bibliothek in Rom u. Übersetzer des Marc Aurel. 9) Taddeo I., Bruder des Vor., Generalissimus des Kirchenstaates; sein Oheim, Urban VIII., schenkte ihm das Erbamt eines römischen Präfecten, das Fürstenthum Palestrina u. viele Güter; mit der Familie Farnese hatte er 1641–44 einen blutigen Streit wegen Castro, u. mußte nach dem Tode seines Oheims nach Frankreich fliehen, wo er 1647 zu Paris st.; seine Gemahlin, Anna Colonna, st. 1658. 10) Antonio IV., Bruder der Vor., geb. 1608, Bischof von Palestrina, Cardinal, Großprior des Johanniterordens zu Rom 1629, Legat a latere zur Schlichtung der Montserratschen Händel in Piemont; er nahm 1631 im Namen des Papstes vom Herzogthum Urbino Besitz, erhielt die Legation Avignon, später die von Bologna, Ferrara u. Romagna, leitete 1640–44 den Krieg wegen Castro, mußte, als Innocenz X. zur Regierung kam, auch nach Paris fliehen, wo Ludwig XIII. ihn schützte, zum Bischof von Poitiers, zum Großalmosenier u. später zum Erzbischof von Rheims ernannte; mit dem Papste ausgesöhnt, kehrte er nach Rom zurück u. st. 1677. Er war lateinischer u. griechischer Dichter. Von Maria Frangipani zum Erben eingesetzt, brachte er 1654 die Güter der Frangipani seiner Familie zu. 11) Lucretia, Tochter von B. 9), s. Lucretia 2). 12) Francesco III., geb. 1662, Cardinaldiakonus, Bischof von Palestrina, st. 1738. Mit ihm endete der eigentliche Mannsstamm der B.; doch bewirkte ex, daß seine Besitzungen auf den Gemahl seiner Nichte, 13) Cornelia Constantia, Tochter seines älteren Bruders, den Giulio Cesare Colonna, Fürsten von Colonna-Carbagnano, unter der Bedingung übergingen, daß dieser den Namen u. das Wappen der B. annähme. Von den Söhnen aus dieser Ehe erhielt der jüngste 14) Carlo III. Palestrina u. die Barberinischen u. Colonna'schen Erbgüter; einen Theil derselben mußte er in Folge eines verlorenen Processes 1810 an das Haus Scirra abtreten; den Rest vererbte er bei seinem Tode 1819 an 15) Francesco IV., seinen ältesten Sohn. – Die B. waren wegen der rücksichtslosen Beraubung von Kunstwerken zur Aufstellung in dem ihnen gehörigen, unter Urban VIII. an der Piazza Barberini in Rom erbauten Barberinischen Palastso verrufen, daß das Sprichwort noch jetzt in Rom besteht: Was die Barbaren (barbari) nicht geraubt haben, das thaten die Barberini.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 314.
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