[164] Brachvogel, 1) (Numenius), Gattung aus der Ordnung der Stelz- od. Sumpfvögel u. der Familie der Schnepfen (Scolopacidae), Schnabel lang, in der Vorderhälfte herabgebogen; Gesicht befiedert; Füße 4 Zehen, die vorderen hinten durch eine Haut verbunden; Arten: a) Großer B. (N. arcuatus), Länge 2 Fuß, Breite 31/2 Fuß, weißlich u. dunkelbraun gefleckt, Kopf rostgelb u. schwarz gefleckt, ohne Mittelstreif; Unterkiefer bis an die Nasenlöcher befiedert, Schwanz dunkelbraun u. röthlich weiß; Füße blau; ein scheuer Vogel; im Norden von Europa, Asien u. Amerika, in Flüssen, Seen, Teichen, Brach- u. Saatfeldern, Angern u. Wiesen; Nahrung: Insecten, Würmer etc.; zieht im October weg u. kommt im April wieder; Brütezeit: April u. Mai; das Nest steht auf trockenem Rasen; die 45 olivengrünen, bräunlich u. schwärzlich gefleckten Eier werden in drei Wochen ausgebrütet. Wild gut, von etwas wilderndem Geschmack; gehört zur niederen Jagd; man lockt sie mit einer Lockpfeife zum Schuß, die nicht getroffenen verlassen ihre getroffenen Kameraden nicht, sondern lassen sich leicht schießen. Schreit Krahllith, Kraiith, u. laufend Dill Dillit; b) Mittler B. (N. phaeopus), nur 1516 Zoll lang, Kopf ungefleckt, mit hellem Mittelstreife, Unterkiefer nicht bis an die Nasenlöcher befiedert; häufig in Süddeutschland; 2) so v.w. Bogenschnäbelige Meerlerche (Pelidna s. [164] Tringa subaquata; 3) so v.w. Gemeine od. veränderliche Meerlerche (P. s. Tr. variabilis), s. beide unter Meerlerche; 4) so v.w. Goldregenpfeifer, s. Regenpfeifer; 5) so v.w. Kleiner Trappe; 6) so v.w. Krammetsvogel.